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(Nyaung-u Sawrahan (Bagan))
(Großfürst Swjatoslaw I. (Kiewer Rus.))
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[http://de.wikipedia.org/wiki/Brun_I._von_Verden '''Bischof Brun I. von Verden''']
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*Brun I. folgt Amelung nach dessen Tod als Bischof von Verden.
*Brun I. folgt Amelung nach dessen Tod als Bischof von Verden.
[http://de.wikipedia.org/wiki/Swjatoslaw_I. '''Großfürst Swjatoslaw I. (Kiewer Rus.)''']


[http://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich '''Heiliges Römisches Reich''']
[http://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich '''Heiliges Römisches Reich''']

Version vom 9. Oktober 2021, 17:11 Uhr

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CHRONIK

0213D: Privilegium Ottonianum

  • In einem Papst Johannes XII. durch Kaiser Otto I. gewährten Privileg, dem Privilegium Ottonianum, bestätigt der Kaiser die Pippinische Schenkung. Gleichzeitig wird festgelegt, dass fortan der Papst noch vor seiner Weihe dem Kaiser einen Treueeid zu leisten habe.

LEXIKON

Bischof Brun I. von Verden

  • Brun I. folgt Amelung nach dessen Tod als Bischof von Verden.

Großfürst Swjatoslaw I. (Kiewer Rus.)

Heiliges Römisches Reich

  • Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Imperium Romanum oder Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschafts­bereich der römisch-deutschen Kaiser vom Spät­mittel­alter bis 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittel­alterlichen römisch-deutschen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fort­zusetzen und die Herr­schaft als Gottes heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren. Das Reich bildete sich im 10. Jahrhundert unter der Dynastie der Ottonen aus dem ehemals karolingischen Ost­franken­reich heraus. Mit der Kaiser­krönung Ottos I. 962 knüpften die römisch-deutschen Herrscher (wie zuvor die Karolinger) an die Idee des erneuerten Römer­reiches an, woran bis zum Ende des Reiches zumindest prinzipiell fest­gehalten wurde. Aufgrund seines vor- und über­nationalen Charakters entwickelte sich das Reich nie zu einem National­staat oder Staat moderner Prägung, sondern blieb ein monarchisch geführtes, ständisch geprägtes Gebilde aus Kaiser und Reichs­ständen mit nur wenigen gemeinsamen Reichs­institutionen. (Artikel des Tages)

Kaiser Otto I., der Große (HRR)

  • Otto I., der Große (* 23. November 912; † 7. Mai 973 in Memleben) aus dem Geschlecht der Liudolfinger war ab 936 Herzog von Sachsen und König des Ostfranken­reiches (regnum francorum orientalium), ab 951 König von Italien und ab 962 römisch-deutscher Kaiser. Otto setzte während der ersten Hälfte seiner langen Herrschafts­zeit die Unteilbar­keit des König­tums, seine Entscheidungs­gewalt in der Nachfolge­frage und einen Wandel der Macht­struktur durch: Durch eine geschickte Heirats­politik und Personal­entscheidungen besetzte er die Herzog­tümer mit seinen Verwandten und griff damit tief in das bestehende Herrschafts­gefüge des Adels ein. Aus den Auf­ständen, in denen sich die Erb­berechtigten gegen Konkurrenz später geborener Kinder wehrten, ging Otto als Sieger hervor. Die Herzöge, die vormals nahezu gleich­wertige Vertreter der Stämme gewesen waren, wurden nunmehr zu königlichen Amts­trägern. Auch stärkte Otto die Reichs­kirche als wesentliche königliche Macht­basis und unter­warf sie seiner Kontrolle. (Artikel des Tages)]

König Dubh (Schottland)

  • Dubh, König von Strathclyde, folgt seinem verstorbenen Onkel Indulf auf den Thron von Schottland.

Nyaung-u Sawrahan (Bagan)

Universität Parma

QUELLEN

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23.11.2012 Artikel eröffnet