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==CHRONIK==
==MAYA==


0205D: [http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Romana_Visigothorum '''Lex Romana Visigothorum (Römisches Reich)''']
'''Palenque'''
*Leges Visigothorum: Der westgotische König Alarich II. lässt das Volksrecht in der ''Lex Romana Visigothorum'' kodifizieren und gibt sie als ''Breviarium Alaricianum'' heraus, eine Sammlung römischen Rechts. Anders als sein Vater Eurich verhält er sich als Arianer gegenüber seinen katholischen Untertanen tolerant. 506 erlaubt er ihnen die Abhaltung einer Kirchenversammlung in Agde.


0910D: [http://de.wikipedia.org/wiki/Synode_von_Agde '''Synode von Agde''']
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Ahkal_Mo%E2%80%99_Nahb_I. Ajaw Ahkal Mo’ Nahb I. (501–524)] <br />
*Die Synode von Agde endet. Sie verbietet den Bau von Doppelklöstern, also Klöstern für Mönche und Nonnen am selben Ort, und fasst verschiedene Beschlüsse zur Stärkung der Kirchendisziplin. Die katholischen Diözesen im von Westgoten regierten Teil Galliens werden stärker zusammengeschlossen.


==LEXIKON==
'''Tikal'''


[http://de.wikipedia.org/wiki/Areobindus '''Konsul Areobindus (Oströmisches Reich)''']
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Chak_Tok_Ich%CA%BCaak_II Ajaw Chak Tok Ichʼaak II (486-508)] <br />


[http://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_bei_Stra%C3%9Fburg_(506) '''Schlacht bei Straßburg''']
'''Copan'''
*502 oder 506: Die Franken unter Chlodwig I. besiegen endgültig die Alamannen (wohl bei Straßburg) und schlagen außerdem ein Heer der Thüringer. Das nördliche alamannische Siedlungsgebiet, vermutlich bis zur heutigen Dialektgrenze zwischen dem Alemannischen und Südfränkischen, gerät endgültig unter fränkische Herrschaft. Ein Teil der Alamannen flieht in den Süden nach Rätien und stellte sich dort unter den Schutz des Ostgotenkönigs Theoderich.
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/B%CA%BCalam_Nehn Ajaw Bʼalam Nehn (504-544)] <br />
 
==PIKTEN==
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Drest_Gurthinmoch König Drest Gurthinmoch (480–510)] <br />
 
==KELTEN==
 
'''Ulaid'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Eochaid_mac_Muiredaig_Muinderg König Eochaid mac Muiredaig Muinderg (489–509)] <br />
 
'''Connacht'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/E%C3%B3gan_B%C3%A9l König Eógan Bél (500–542)] <br />
 
'''Dalriada'''
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Domangart_I. König Domangart I. (501–507)] <br />
 
'''Gwynedd'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Cadwallon_Lawhir König Cadwallon Lawhir (um 500-534)] <br />
 
==ANGELSACHSEN==
 
'''Königreich Kent'''
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Oeric König Oeric (488–512)] <br />
 
==WESTGERMANEN==
 
'''Westgoten'''
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Alarich_II. König Alarich II. (484–507)]
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Romana_Visigothorum '''Lex Romana Visigothorum'''] <br />0205D: Die der ''Lex Romana Visigothorum'' beigefügten textlichen und teils ausführlichen inhaltlichen Zusammenfassungen stammen wohl aus dem 5. Jahrhundert. Diese Zusammenfassungen begleiten alle Teile der Sammlung mit Ausnahme der Epitome Gai. Die ''Lex Romana Visigothorum'' wird von Alarich erlassen und im Städtchen Aire erstmals veröffentlicht. Der Erlass erfolgt der Form nach im in der römischen Spätantike üblichen Verfahren kaiserlicher Gesetzgebung. Im sogenannten „conmonitorium“, dem Vorwort, wird der gotisch-herrscherliche Ursprung durch die mehrfache Nennung des „rex Alaricus“ als Gesetzgebungsinstanz sowie durch die Erwähnung des für die Ausarbeitung zuständigen Hofbeamten „comes Goiaricus“ kenntlich gemacht. Der westgotische König tritt als politisch souveräner Herrscher auch über die romanische Bevölkerung auf und erlässt unter Beteiligung der Geistlichkeit und des Adels („adhibitis sacerdotibus ac nobilibus viris“) Gesetze. Die ''Lex Romana Visigothorum'' stellt eine Zusammenstellung von Kaisererlassen und juristischen Erläuterungen dar und fasst das weströmische Vulgarrecht zusammen. Sie wird auch als Breviarium Alaricianum bezeichnet. Bis zum 9. Jahrhundert entstehen zwanzig, teils fragmentarische Handschriften des Breviars. Siebzehn dieser Handschriften kürzen den Grundtext und/oder ersetzen ihn durch Interpretationen. Zusätzlich werden zwei Exzerpte sowie neun Epitomen erstellt, die sich auf fünfundzwanzig Handschriften verteilen. Diese Entwicklung führt zu einer höheren Verbreitung der im Breviar enthaltenen Gesetzgebungen. In derselben Zeit entstehen außerdem Glossenapparate, ausführliche Inhaltsverzeichnisse (explanationes titulorum), Textsummen (summae) und Anhänge (appendices).
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Synode_von_Agde '''Synode von Agde'''] <br />0910D: Bischof Caesarius von Arles beruft die Synode von Agde (lateinisch Concilium Agathense) nach Agde (lateinisch Agatha) in Septimanien ein. Die Synode findet am 10. September statt und wird von 35 Bischöfen aus dem südlichen Gallien besucht. Südwestfrankreich und die Provence gehören zu dieser Zeit zum Westgotenreich unter Alarich II. Die Westgoten hängen dem Arianismus an, während der Großteil der romanischen Mehrheitsbevölkerung dem Katholizismus folgt. Die Synode dient dem Ziel, die katholischen Diözesen des Gebietes gegenüber der arianischen Obrigkeit enger zusammenzuschließen und die Kirchendisziplin aufrechtzuerhalten. <br />Die Synode fasst Beschlüsse zur Aufrechterhaltung der Kirchendisziplin. Priester, die sich dem vorgesetzten Bischof gegenüber ungehorsam zeigen oder sich hochmütig gegenüber den Gläubigen verhalten, werden vom Bischof gemaßregelt. Die bischöfliche Macht wird begrenzt, indem Fehlentscheidungen einzelner Bischöfe von ihren Amtsbrüdern aufgehoben werden können. Kleriker, die ihr Amt im Stich lassen oder aus Furcht vor einer Kirchenstrafe bei einem weltlichen Richter Schutz suchen, werden ebenso wie der Richter exkommuniziert. Priester und Bischöfe müssen bei der Weihe mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben. <br />Weitere Beschlüsse betreffen das Kircheneigentum. Dotationen an die Kirche dürfen bei Strafe nicht rückgängig gemacht werden. Kleriker, die Kirchengut entwenden, werden bestraft. Geschenke an Kleriker gelten als Kircheneigentum und nicht als Privatgut. Kirchengut darf nicht oder nur unter ganz besonderen Umständen veräußert werden. <br />Die Synode erlässt außerdem Regelungen zum Lebenswandel von Kirchenpersonen. Diese werden zur Enthaltsamkeit verpflichtet. Sie können vor Erlangung ihres Kirchenamts verheiratet sein, dürfen danach jedoch keinen ehelichen Umgang mehr pflegen. Im Haus eines Kirchenmannes dürfen nur dessen Mutter, Schwester, Tochter oder Nichte wohnen. Ein Kirchenmann darf keine fremden Frauen alleine aufsuchen und an keinen Hochzeitsmahlzeiten anderer Personen teilnehmen. Kirchenleute sollen keinen weltlichen Lebenswandel führen und beispielsweise keine Jagdhunde oder Falken besitzen. Trunksucht bei Klerikern wird mit 30 Tagen Exkommunikation oder körperlicher Züchtigung bestraft. Auch Haartracht und Kleidung der Kleriker werden geregelt. <br />Beschlüsse zu Klöstern legen fest, dass diese nur mit Erlaubnis des Bischofs gegründet oder gebaut werden dürfen. Frauenklöster dürfen sich nicht in der Nähe von Männerklöstern befinden. Nonnen dürfen erst mit dem 40. Lebensjahr in ein Kloster eintreten. <br />Im Umgang mit und in den Rechten von Sklaven bestimmt die Synode, dass die durch einen Bischof erfolgte Freilassung von Sklaven durch dessen Amtsnachfolger respektiert werden muss. Entflohene und wieder aufgegriffene Sklaven eines Bischofs, bei denen zu erwarten ist, dass sie erneut fliehen, dürfen durch den Bischof verkauft werden. <br />Zu den Pflichten der Gläubigen wird festgelegt, dass Laien an Sonntagen während der gesamten Messe bis zum Segen des Bischofs anwesend sein müssen. Alle Kirchenmitglieder haben während der Quadragese das Fastengebot einzuhalten. Die Praxis der Aussetzung von Neugeborenen wird erneut verurteilt. Aufgefundene ausgesetzte Kinder dürfen von ihren Findern als eigene Kinder aufgenommen werden, sofern die Eltern nicht ausfindig gemacht werden. <br />Schließlich trifft die Synode Bestimmungen zum Umgang mit den Juden. Klerikern und Laien wird verboten, an Mahlzeiten der Juden teilzunehmen. Juden, die zum Christentum konvertieren wollen, müssen zunächst acht Monate im Katechumenat verbleiben, bevor sie getauft werden können, da ihnen eine Neigung zur Rückkehr zum alten Glauben zugeschrieben wird. Nur Personen, die dem Tode nahe sind, dürfen früher getauft werden.
*Die Westgoten Alarichs erobern Tortosa. Der Usurpator Petrus wird gefangen genommen und hingerichtet.
*[[507#WESTGERMANEN | Fortsetzung 507]] [[Kategorie:Westgoten]]
 
'''Burgunden'''
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Sigismund_von_Burgund König Sigismund in Genf (501–524)] <br />Ernennung zum Unterkönig durch seinen Vater Gundobad, Residenz in Genf; offizieller Übertritt vom Arianismus zum Katholizismus
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Gundobad König Gundobad in Lyon (480–516)] <br />
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Avitus_von_Vienne Bischof Avitus von Vienne (494-518)] <br />
*[[507#WESTGERMANEN | Fortsetzung 507]] [[Kategorie:Burgunden]]
 
'''Fränkisches Reich'''
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Chlodwig_I. König Chlodwig I. (481/482–511)] <br />[http://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_bei_Stra%C3%9Fburg_(506) '''Schlacht bei Straßburg'''] <br />Einige Forscher nehmen an, dass nach 496 (Schlacht bei Zülpich) und irgendwann zwischen 496 und diesem Jahr eine dritte Schlacht zwischen Alamannen und Franken stattfindet, obwohl die Quellen kein genaues Datum nennen. Diese postulierte Schlacht wird mit der Unterwerfung und Eingliederung der nördlichen Alamannen in das Fränkische Reich in Verbindung gebracht. Gleichzeitig stellen sich die südlichen Alamannen unter den Schutz des ostgotischen Königs Theoderich des Großen. Ein Teil der Alamannen flieht nach Rätien und sucht dort Schutz bei ihm. Theoderich wendet sich an seinen Schwager Chlodwig I., legt Fürsprache für die Alamannen ein und erkennt zugleich Chlodwigs Zorn als berechtigt an. Er fordert, nur die Treuebrüchigen zu bestrafen und die Kämpfe gegen die übrigen Alamannen einzustellen. Zudem stellt er diese unter seinen persönlichen Schutz. Er verspricht, dafür zu sorgen, dass sich die in Rätien befindlichen Alamannen ruhig verhalten. Gleichzeitig macht er deutlich, dass er Anspruch auf das Gebiet Rätiens erhebt und die Alamannen als Druckmittel einsetzen wird, falls seine Vorherrschaft dort nicht anerkannt wird. Ein Panegyricus des Ennodius berichtet übertrieben von einem Sieg Theoderichs über die Alamannen. Ein Brief Theoderichs des Großen aus den Jahren 506/507 an Chlodwig erwähnt Kämpfe, die Chlodwig gegen die Alamannen führt. In diesem Schreiben fordert Theoderich Mäßigung, die Bestrafung nur der Treuebrüchigen und ein Ende der weiteren Kämpfe gegen die übrigen Alamannen.
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Remigius_von_Reims Bischof Remigius von Reims (459–533)]
*[[507#WESTGERMANEN | Fortsetzung 507]] [[Kategorie:Fränkisches Reich]]
 
'''Rheinfranken'''
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Sigibert_von_K%C3%B6ln König Sigibert von Köln (483-509)] <br />
 
'''Thüringer'''
 
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Berthachar König Berthachar (um 500/510–516)] <br />506-510: Heirat mit Amalaberga, Nichte des Ostgotenkönigs Theoderich des Großen
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Herminafried König Herminafried (um 500/510–531/534)] <br />
*[[516#WESTGERMANEN | Fortsetzung 516]] [[Kategorie:Thüringer]]
 
'''Vandalen'''
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Thrasamund König Thrasamund (496–523)] <br />
 
==OSTGERMANEN==
 
'''Ostgotenreich''' <br />(ab urbe condita MCCLIX = 1259)
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Theoderich_der_Gro%C3%9Fe König Theoderich der Große (474–526)] <br />
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Ennodius_Messala '''Konsul Ennodius Messala'''] <br />
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Venantius_(Konsul_507) Venantius] <br />Ennodius erwähnt in einem Brief, dass Venantius mit ihm durch Blutsverwandtschaft verbunden ist, also durch proximitas sanguinis.
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Symmachus_(Papst) Papst Symmachus (498–514)] <br />
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Caesarius_von_Arles Erzbischof Caesarius von Arles (503–546)]
*[[507#OSTGERMANEN | Fortsetzung 507]] [[Kategorie:Ostgotenreich]]
 
'''Langobarden'''
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Tato_(Langobarde) König Tato (um 490–510)] <br />
 
==OSTRÖMISCHES REICH==
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Anastasios_I. Kaiser Anastasios I. (491–518)] <br />Anastasios I. lässt die ostsyrische Grenzfestung Dara westlich von Nisibis gegen die Perser befestigen. <br />Die Stadt Amida geht nach mehr als dreijähriger Belagerung und Zahlung eines hohen Lösegelds nach zwei Jahren wieder in römischen Besitz über. In den Folgejahren lässt der Kaiser die Befestigungen der Stadt nochmals verstärken. <br />Anastasios I. und der sassanidische Großkönig Kavadh I. schließen einen Waffenstillstand im Römisch-Persischen Krieg, der auf sieben Jahre befristet ist.
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Areobindus '''Konsul Areobindus'''] <br />Areobindus bekleidet das Konsulat. Der Text nennt dieses Jahr außerdem als das Jahr seiner konsularen Diptychen und als den Zeitpunkt, an dem er in den Quellen mit seinem Amt in Verbindung steht.
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Celer_(Konsul_508) Flavius Celer] <br />Im April wartet Celer in Edessa auf einen persischen Gesandten, zieht sich wegen Unruhen zurück und verhandelt in Dara. Nach einer Unterbrechung aufgrund persischen Verrats wird im Herbst ein siebenjähriger Waffenstillstand vereinbart. Ende Jahr erhält er in Dara kaiserliche Anweisungen, Steuern nach eigenem Ermessen zu erlassen, und kehrt im November nach Edessa zurück.
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Akakianisches_Schisma Akakianisches Schisma (484–519)]
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Makedonios_II. Patriarch Makedonios II. (Konstantinopel, 496–511)] <br />
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Flavian_II_of_Antioch Patriarch Flavian II. (Antiochien, 498-512)] <br />
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Elias_von_Jerusalem Patriarch Elias von Jerusalem (494-513)]
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Pope_John_II_(III)_of_Alexandria Papst und Patriarch Johannes II. (Alexandria, 505–516)] <br />
*[[507#OSTRÖMISCHES_REICH | Fortsetzung 507]] [[Kategorie:Oströmisches Reich]]
 
==IBERIA==
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Vakhtang_I Klientelkönig Wachtang I. (439/452-502/522)] <br />
 
==SASSANIDENREICH==
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Kavadh_I. Großkönig Kavadh I. (2. Amtszeit 499–531)] <br />
 
Iberia
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Vakhtang_I Klientelkönig Wachtang I. (439/452-502/522)] <br />
 
Lachmiden
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Al-Mundhir_III_ibn_al-Nu%27man Klientelkönig Al-Mundhir III. (503/505–554)] <br />
 
==AKSUMITISCHES REICH==
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Ousas König Ousas (500-517/520)]
 
==HIMYAR==
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Marthad%27ilan_Yanuf König Marthad'ilan Yanuf (504–515)] <br />
 
==ROURAN==
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Yujiul%C3%BC_Nagai Kagan Yujiulü Nagai (492–506)] <br />
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Yujiul%C3%BC_Futu '''Kagan Yujiulü Futu (506–508)'''] <br />Yujiulü Futu folgt seinem Vater Yujiulü Nagai als Kagan der Rouran nach. Sein erster Schritt besteht darin, Hexi Wuiliba, einen Gesandten der Rouran, zu Kaiser Xuanwu von Nord-Wei zu senden, um Frieden zu schließen. Der Kaiser lässt den Ministern jedoch mitteilen, dass die Rouran Nachkommen von Sklaven seien, dass die früheren Kaiser nur aus Gnade mit ihnen kommuniziert hätten und dass die Rouran bald ihr Land verlieren würden.
*[[507#ROURAN | Fortsetzung 507]] [[Kategorie:Rouran]]
 
==INDIEN==
 
'''Alchon-Hunnen'''
 
*[http://en.wikipedia.org/wiki/Toramana König Toramana (493–515)] <br />
 
'''Gupta-Reich'''
 
*[http://en.wikipedia.org/wiki/Narasimhagupta König Narasimhagupta (495-530)] <br />
 
'''Vakataka'''
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Harishena König Harishena (480-510)]
 
'''Westliche Ganga-Dynastie'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Avinita König Avinita (469-529)]
 
'''Chalukya'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Jayasimha_(Vatapi_Chalukya_dynasty) König Jayasimha (um 500-520)]
 
'''Kamarupa'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Narayanavarman König Narayanavarman (494–518)] <br />
 
'''Anuradhapura'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Moggallana_I König Moggallana I. (497–515)]
 
==KHMER==
 
'''Funan'''
 
*[http://en.wikipedia.org/wiki/Jayavarman_Kaundinya König Jayavarman Kaundinya (484–514)] <br />
 
'''Chenla'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Sreshthavarman König Sreshthavarman (495-530)] <br />
 
==CHINA==
(53./54. Zyklus - Jahr des Feuer-Hundes; am Beginn des Jahres Holz-Hahn)
 
'''Nördliche Wei-Dynastie'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Emperor_Xuanwu_of_Northern_Wei Kaiser Xuanwu (499-515)] <br />
 
'''Südliche Liang-Dynastie'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Emperor_Wu_of_Liang Kaiser Wu (502-549)] <br />
 
==KOREA==
 
'''Goguryeo'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Munjamyeong_of_Goguryeo König Munjamyeong (491–519)] <br />Goguryeo kontert mit Angriffen gegen Baekje, bleibt aber durch harte Hungersnöte militärisch gebremst
*[[507#KOREA | Fortsetzung 507]] [[Kategorie:Goguryeo]]
 
'''Baekje'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Muryeong_of_Baekje König Muryeong (501–523)] <br />
 
'''Geumgwan Gaya'''
 
*[http://en.wikipedia.org/wiki/Gyeomji_of_Geumgwan_Gaya König Gyeomji (492–521)]
 
'''Silla'''
 
*[https://en.wikipedia.org/wiki/Jijeung_of_Silla König Jijeung (500–514)] <br />
 
==JAPAN==
 
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Buretsu Tennō Buretsu (498–507)] <br />


==QUELLEN==
==QUELLEN==
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10.07.2024 Artikel eröffnet und Grundstock erstellt
10.07.2024 Artikel eröffnet und Grundstock erstellt
22.12.2024 Grundstock ergänzt
22.04.2026 Grundstock weiter ergänzt


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Aktuelle Version vom 24. April 2026, 17:34 Uhr

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MAYA

Palenque

Tikal

Copan

PIKTEN

KELTEN

Ulaid

Connacht

Dalriada

Gwynedd

ANGELSACHSEN

Königreich Kent

WESTGERMANEN

Westgoten

  • König Alarich II. (484–507)
  • Lex Romana Visigothorum
    0205D: Die der Lex Romana Visigothorum beigefügten textlichen und teils ausführlichen inhaltlichen Zusammenfassungen stammen wohl aus dem 5. Jahrhundert. Diese Zusammenfassungen begleiten alle Teile der Sammlung mit Ausnahme der Epitome Gai. Die Lex Romana Visigothorum wird von Alarich erlassen und im Städtchen Aire erstmals veröffentlicht. Der Erlass erfolgt der Form nach im in der römischen Spätantike üblichen Verfahren kaiserlicher Gesetzgebung. Im sogenannten „conmonitorium“, dem Vorwort, wird der gotisch-herrscherliche Ursprung durch die mehrfache Nennung des „rex Alaricus“ als Gesetzgebungsinstanz sowie durch die Erwähnung des für die Ausarbeitung zuständigen Hofbeamten „comes Goiaricus“ kenntlich gemacht. Der westgotische König tritt als politisch souveräner Herrscher auch über die romanische Bevölkerung auf und erlässt unter Beteiligung der Geistlichkeit und des Adels („adhibitis sacerdotibus ac nobilibus viris“) Gesetze. Die Lex Romana Visigothorum stellt eine Zusammenstellung von Kaisererlassen und juristischen Erläuterungen dar und fasst das weströmische Vulgarrecht zusammen. Sie wird auch als Breviarium Alaricianum bezeichnet. Bis zum 9. Jahrhundert entstehen zwanzig, teils fragmentarische Handschriften des Breviars. Siebzehn dieser Handschriften kürzen den Grundtext und/oder ersetzen ihn durch Interpretationen. Zusätzlich werden zwei Exzerpte sowie neun Epitomen erstellt, die sich auf fünfundzwanzig Handschriften verteilen. Diese Entwicklung führt zu einer höheren Verbreitung der im Breviar enthaltenen Gesetzgebungen. In derselben Zeit entstehen außerdem Glossenapparate, ausführliche Inhaltsverzeichnisse (explanationes titulorum), Textsummen (summae) und Anhänge (appendices).
  • Synode von Agde
    0910D: Bischof Caesarius von Arles beruft die Synode von Agde (lateinisch Concilium Agathense) nach Agde (lateinisch Agatha) in Septimanien ein. Die Synode findet am 10. September statt und wird von 35 Bischöfen aus dem südlichen Gallien besucht. Südwestfrankreich und die Provence gehören zu dieser Zeit zum Westgotenreich unter Alarich II. Die Westgoten hängen dem Arianismus an, während der Großteil der romanischen Mehrheitsbevölkerung dem Katholizismus folgt. Die Synode dient dem Ziel, die katholischen Diözesen des Gebietes gegenüber der arianischen Obrigkeit enger zusammenzuschließen und die Kirchendisziplin aufrechtzuerhalten.
    Die Synode fasst Beschlüsse zur Aufrechterhaltung der Kirchendisziplin. Priester, die sich dem vorgesetzten Bischof gegenüber ungehorsam zeigen oder sich hochmütig gegenüber den Gläubigen verhalten, werden vom Bischof gemaßregelt. Die bischöfliche Macht wird begrenzt, indem Fehlentscheidungen einzelner Bischöfe von ihren Amtsbrüdern aufgehoben werden können. Kleriker, die ihr Amt im Stich lassen oder aus Furcht vor einer Kirchenstrafe bei einem weltlichen Richter Schutz suchen, werden ebenso wie der Richter exkommuniziert. Priester und Bischöfe müssen bei der Weihe mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben.
    Weitere Beschlüsse betreffen das Kircheneigentum. Dotationen an die Kirche dürfen bei Strafe nicht rückgängig gemacht werden. Kleriker, die Kirchengut entwenden, werden bestraft. Geschenke an Kleriker gelten als Kircheneigentum und nicht als Privatgut. Kirchengut darf nicht oder nur unter ganz besonderen Umständen veräußert werden.
    Die Synode erlässt außerdem Regelungen zum Lebenswandel von Kirchenpersonen. Diese werden zur Enthaltsamkeit verpflichtet. Sie können vor Erlangung ihres Kirchenamts verheiratet sein, dürfen danach jedoch keinen ehelichen Umgang mehr pflegen. Im Haus eines Kirchenmannes dürfen nur dessen Mutter, Schwester, Tochter oder Nichte wohnen. Ein Kirchenmann darf keine fremden Frauen alleine aufsuchen und an keinen Hochzeitsmahlzeiten anderer Personen teilnehmen. Kirchenleute sollen keinen weltlichen Lebenswandel führen und beispielsweise keine Jagdhunde oder Falken besitzen. Trunksucht bei Klerikern wird mit 30 Tagen Exkommunikation oder körperlicher Züchtigung bestraft. Auch Haartracht und Kleidung der Kleriker werden geregelt.
    Beschlüsse zu Klöstern legen fest, dass diese nur mit Erlaubnis des Bischofs gegründet oder gebaut werden dürfen. Frauenklöster dürfen sich nicht in der Nähe von Männerklöstern befinden. Nonnen dürfen erst mit dem 40. Lebensjahr in ein Kloster eintreten.
    Im Umgang mit und in den Rechten von Sklaven bestimmt die Synode, dass die durch einen Bischof erfolgte Freilassung von Sklaven durch dessen Amtsnachfolger respektiert werden muss. Entflohene und wieder aufgegriffene Sklaven eines Bischofs, bei denen zu erwarten ist, dass sie erneut fliehen, dürfen durch den Bischof verkauft werden.
    Zu den Pflichten der Gläubigen wird festgelegt, dass Laien an Sonntagen während der gesamten Messe bis zum Segen des Bischofs anwesend sein müssen. Alle Kirchenmitglieder haben während der Quadragese das Fastengebot einzuhalten. Die Praxis der Aussetzung von Neugeborenen wird erneut verurteilt. Aufgefundene ausgesetzte Kinder dürfen von ihren Findern als eigene Kinder aufgenommen werden, sofern die Eltern nicht ausfindig gemacht werden.
    Schließlich trifft die Synode Bestimmungen zum Umgang mit den Juden. Klerikern und Laien wird verboten, an Mahlzeiten der Juden teilzunehmen. Juden, die zum Christentum konvertieren wollen, müssen zunächst acht Monate im Katechumenat verbleiben, bevor sie getauft werden können, da ihnen eine Neigung zur Rückkehr zum alten Glauben zugeschrieben wird. Nur Personen, die dem Tode nahe sind, dürfen früher getauft werden.
  • Die Westgoten Alarichs erobern Tortosa. Der Usurpator Petrus wird gefangen genommen und hingerichtet.
  • Fortsetzung 507

Burgunden

Fränkisches Reich

  • König Chlodwig I. (481/482–511)
    Schlacht bei Straßburg
    Einige Forscher nehmen an, dass nach 496 (Schlacht bei Zülpich) und irgendwann zwischen 496 und diesem Jahr eine dritte Schlacht zwischen Alamannen und Franken stattfindet, obwohl die Quellen kein genaues Datum nennen. Diese postulierte Schlacht wird mit der Unterwerfung und Eingliederung der nördlichen Alamannen in das Fränkische Reich in Verbindung gebracht. Gleichzeitig stellen sich die südlichen Alamannen unter den Schutz des ostgotischen Königs Theoderich des Großen. Ein Teil der Alamannen flieht nach Rätien und sucht dort Schutz bei ihm. Theoderich wendet sich an seinen Schwager Chlodwig I., legt Fürsprache für die Alamannen ein und erkennt zugleich Chlodwigs Zorn als berechtigt an. Er fordert, nur die Treuebrüchigen zu bestrafen und die Kämpfe gegen die übrigen Alamannen einzustellen. Zudem stellt er diese unter seinen persönlichen Schutz. Er verspricht, dafür zu sorgen, dass sich die in Rätien befindlichen Alamannen ruhig verhalten. Gleichzeitig macht er deutlich, dass er Anspruch auf das Gebiet Rätiens erhebt und die Alamannen als Druckmittel einsetzen wird, falls seine Vorherrschaft dort nicht anerkannt wird. Ein Panegyricus des Ennodius berichtet übertrieben von einem Sieg Theoderichs über die Alamannen. Ein Brief Theoderichs des Großen aus den Jahren 506/507 an Chlodwig erwähnt Kämpfe, die Chlodwig gegen die Alamannen führt. In diesem Schreiben fordert Theoderich Mäßigung, die Bestrafung nur der Treuebrüchigen und ein Ende der weiteren Kämpfe gegen die übrigen Alamannen.
  • Bischof Remigius von Reims (459–533)
  • Fortsetzung 507

Rheinfranken

Thüringer

Vandalen

OSTGERMANEN

Ostgotenreich
(ab urbe condita MCCLIX = 1259)

Langobarden

OSTRÖMISCHES REICH

IBERIA

SASSANIDENREICH

Iberia

Lachmiden

AKSUMITISCHES REICH

HIMYAR

ROURAN

  • Kagan Yujiulü Nagai (492–506)
  • Kagan Yujiulü Futu (506–508)
    Yujiulü Futu folgt seinem Vater Yujiulü Nagai als Kagan der Rouran nach. Sein erster Schritt besteht darin, Hexi Wuiliba, einen Gesandten der Rouran, zu Kaiser Xuanwu von Nord-Wei zu senden, um Frieden zu schließen. Der Kaiser lässt den Ministern jedoch mitteilen, dass die Rouran Nachkommen von Sklaven seien, dass die früheren Kaiser nur aus Gnade mit ihnen kommuniziert hätten und dass die Rouran bald ihr Land verlieren würden.
  • Fortsetzung 507

INDIEN

Alchon-Hunnen

Gupta-Reich

Vakataka

Westliche Ganga-Dynastie

Chalukya

Kamarupa

Anuradhapura

KHMER

Funan

Chenla

CHINA

(53./54. Zyklus - Jahr des Feuer-Hundes; am Beginn des Jahres Holz-Hahn)

Nördliche Wei-Dynastie

Südliche Liang-Dynastie

KOREA

Goguryeo

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