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*Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Imperium Romanum oder Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Spätmittelalter bis 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen römisch-deutschen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren. Das Reich bildete sich im 10. Jahrhundert unter der Dynastie der Ottonen aus dem ehemals karolingischen Ostfrankenreich heraus. Mit der Kaiserkrönung Ottos I. 962 knüpften die römisch-deutschen Herrscher (wie zuvor die Karolinger) an die Idee des erneuerten Römerreiches an, woran bis zum Ende des Reiches zumindest prinzipiell festgehalten wurde. Aufgrund seines vor- und übernationalen Charakters entwickelte sich das Reich nie zu einem Nationalstaat oder Staat moderner Prägung, sondern blieb ein monarchisch geführtes, ständisch geprägtes Gebilde aus Kaiser und Reichsständen mit nur wenigen gemeinsamen Reichsinstitutionen. (Artikel des Tages) | |||
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Version vom 31. Oktober 2017, 19:11 Uhr
LEXIKON
- Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Imperium Romanum oder Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Spätmittelalter bis 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen römisch-deutschen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren. Das Reich bildete sich im 10. Jahrhundert unter der Dynastie der Ottonen aus dem ehemals karolingischen Ostfrankenreich heraus. Mit der Kaiserkrönung Ottos I. 962 knüpften die römisch-deutschen Herrscher (wie zuvor die Karolinger) an die Idee des erneuerten Römerreiches an, woran bis zum Ende des Reiches zumindest prinzipiell festgehalten wurde. Aufgrund seines vor- und übernationalen Charakters entwickelte sich das Reich nie zu einem Nationalstaat oder Staat moderner Prägung, sondern blieb ein monarchisch geführtes, ständisch geprägtes Gebilde aus Kaiser und Reichsständen mit nur wenigen gemeinsamen Reichsinstitutionen. (Artikel des Tages)
Kaiser Otto I., der Große (HRR)
- Otto I., der Große (* 23. November 912; † 7. Mai 973 in Memleben) aus dem Geschlecht der Liudolfinger war ab 936 Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreiches (regnum francorum orientalium), ab 951 König von Italien und ab 962 römisch-deutscher Kaiser. Otto setzte während der ersten Hälfte seiner langen Herrschaftszeit die Unteilbarkeit des Königtums, seine Entscheidungsgewalt in der Nachfolgefrage und einen Wandel der Machtstruktur durch: Durch eine geschickte Heiratspolitik und Personalentscheidungen besetzte er die Herzogtümer mit seinen Verwandten und griff damit tief in das bestehende Herrschaftsgefüge des Adels ein. Aus den Aufständen, in denen sich die Erbberechtigten gegen Konkurrenz später geborener Kinder wehrten, ging Otto als Sieger hervor. Die Herzöge, die vormals nahezu gleichwertige Vertreter der Stämme gewesen waren, wurden nunmehr zu königlichen Amtsträgern. Auch stärkte Otto die Reichskirche als wesentliche königliche Machtbasis und unterwarf sie seiner Kontrolle. (Artikel des Tages)]
QUELLEN
Blaue Stichwörter verweisen stets direkt auf den entsprechenden Wikipedia-Artikel; alle anderen Quellen sind am blauen Link am Schluss des jeweiligen Abschnitts erkennbar, daraus stammt dann auch der Text des Abschnitts.
23.11.2012 Artikel eröffnet