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Version vom 29. August 2012, 08:15 Uhr
JANUAR
0116D: Antoniflut
- Die Antoniflut, auch als Eisflut bekannt, war eine schwere Sturmflut, die am 16. Januar 1511 die Küste von Ostfriesland verwüstete und nach dem Antonitag (Antonius der Große) am 17. Januar benannt wurde. Die Flut war mit starkem Eisgang verbunden und vollendete das Zerstörungswerk der schweren Sturmfluten von 1509 und 1510.[1] Die Flut und die mit ihr kommenden Eisschollen verursachte gewaltige Schäden an den Deichen, insbesondere in Rüstringen und Butjadingen. „Da ist das Eiß in der Jahde und Weser mit einem großen und erschrecklichen Sturmwindt auffgedäwet, hat sich auch das Wasser dermassen ergossen, daß es über alle Teiche (Deiche) gangen, dadurch die Häuser mit dem Eise umbgeworffen, die Beester ersoffen, auch viel Leute im Butjadingerlande und Mohrime umbgekommen sein. Das Rustringerlandt hat es am allerschwersten getroffen, obdieweil diese nachfolgende Kirchen und Carspel (Kirchspiele) Overahme, Dowens, Bandt, Seedick, Bordum, Oldtbrügge und das Kloster Havermonnicken im Wasser untergangen sein. Da die Deiche an vielen Stellen nicht mehr repariert werden konnten, wurde es notwendig, viele Dörfer und Kirchspiele auszudeichen, d. h. aufzugeben. Am Jadebusen vor Sande z. B. betraf dies u. a. Oldebrügge, Bordum, Bant, Ahm, Ellens, Havermonniken, Hiddens, Scheidens und Seediek. Die Landverluste im Dollart, im Jadebusen und zwischen Jade und Weser waren erheblich. Arngast wurde zu einer Insel im Jadebusen. Der Dollart und der Jadebusen erreichten ihre größte Ausdehnung, und es entstand ein Durchbruch zwischen Jade und Weser.
0117D: Bordum Wurtendorf
- Bordum war ein friesisches Wurtendorf und Kirchspiel am Jadebusen, das im Januar 1511 durch die Antoniflut vernichtet wurde. Der Ort, an dem sich einst das dörfliche Leben abspielte, liegt heute jenseits des Deiches im Watt. Blick auf den Bordumer Sand: Wie eine Kette bauten die Friesen Wurten als Niederlassungen entlang der Küste. Sie waren jeweils einen halben bis zwei Kilometer voneinander entfernt. Als die Sturmfluten immer höher anrollten, verband man die Wurten durch Deiche. Die Bordumer hatten jedoch versäumt, die Deiche zu stabilisieren und zu festigen. So wurde das heutige Gebiet des Jadebusens wiederholt leichte Beute der Sturmfluten, denn es war überwiegend Moor, das vom Wasser aufgebrochen und weggeschwemmt wurde. In der Nacht vom 16. auf den 17. Januar 1511 ließ ein schwerer Sturm das Wasser zu einer sehr hohen Flut auflaufen. Diese Sturmflut, die als Antoniflut in die Geschichte der Nordseeküste eingegangen ist, hat die Deiche zerstört, indem sie das noch vorhandene Eis immer wieder dagegentrieb. Bordum und zahlreiche andere Dörfer in der Umgebung mussten in der Folge aufgegeben werden. An den Namen des ehemaligen friesischen Dorfes erinnern heute nur noch die Bordumer Straße in Dangast, der Bordumplatz in Wilhelmshaven, die Marineanlage Bordum und der Bordumer Sand. Dort stand vermutlich das Kirchenschiff, denn bei Grabungen wurden an dieser Stelle Reste von Bauschutt und menschlichen Gebeinen gefunden.
JUNI
0623D: Landlibell
- Das Landlibell ist eine Urkunde von Kaiser Maximilian I. vom 23. Juni 1511. Es legte im Einvernehmen mit den Tiroler Landständen fest, dass die Stände zur Verteidigung des Landes Kriegsdienste zu leisten hatten. Das Landlibell bildete einen Teil der Tiroler Landesverfassung und regelt somit die Ausgestaltung des Militärwesens. Seine Gültigkeit und Fortschreibung erstreckt sich bis ins Jahr 1918.
OKTOBER
1001D: Heilige Liga
- Die Heilige Liga vom 1. Oktober 1511 wurde geschlossen, nachdem Papst Julius II. aus der Liga von Cambrai (1508/09) ausgeschert war und sich mit den Eidgenossen, dem Königreich Aragonien und der Republik Venedig gegen Ludwig XII. von Frankreich verbündete. Dem Bündnis gehörte ab November 1511 auch Heinrich VIII. von England an, der mit einer Tochter des aragonesischen Königs verheiratet war. Der Habsburger Kaiser Maximilian I. verließ sein Bündnis mit Frankreich faktisch im April 1512. Die Liga richtete sich gegen die Expansionspolitik Ludwigs XII. und sollte der Befreiung Italiens, namentlich der Befreiung des 1499/1500 von ihm eroberten Herzogtums Mailand, dienen (siehe Italienische Kriege).
LEXIKON
- Als Erbeinung werden zwei Verträge zwischen den Habsburgern und den Eidgenossen bezeichnet, die 1477 und 1511 geschlossen worden sind. Auch ein Vertrag der Drei Bünde mit dem Haus Österreich, geschlossen 1518, wird Erbeinung genannt. Im Gegensatz zu fürstlichen Erbeinungen verschrieb man sich nicht gegenseitig die Besitzungen für den Erbfall, sondern vererbte nur den Vertrag selbst. Prinzipiell waren die schweizerisch-habsburgischen Erbeinungen auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Die erste der Einungen wurde am 13. Oktober 1477 zwischen den Kantonen Zürich, Bern, Solothurn und Luzern einerseits und Herzog Sigismund von Tirol andererseits geschlossen. Die übrigen Schweizer Orte traten im Januar 1478 bei. Im Vertrag wurde der territoriale status quo anerkannt und Sigismund verzichtete auf alle ehemaligen Besitzungen der Habsburger in der Schweiz. Dies wurde aber von Kaiser Friedrich III., dem Chef des habsburgischen Hauses, nicht anerkannt. Noch zu Lebzeiten des Kaisers wurde mit seinem Nachfolger, König Maximilian, im Jahr 1487 eine neue Erbeinung ausgehandelt, die inhaltlich der ersten entsprach. Maximilian hat den Vertrag - wohl aus Rücksicht auf Friedrich III. - dann nicht ratifiziert. Auch der zweite Anlauf zu einer Erneuerung des Vertragswerks im Jahr 1500 scheiterte. Erst am 7. Februar 1511 kam die zweite Erbeinung zwischen Maximilian und den Schweizern zustande. Der Vertrag galt nicht nur für den Kaiser selbst, sondern auch für seinen Enkel Karl als Erben der Grafschaft Burgund. Auf Schweizer Seite waren nun auch Appenzell sowie die Stadt und die Abtei St. Gallen eingeschlossen. Die Verträge enthielten eine Nichtangriffsklausel. Die Erbeinung von 1511 sah im Gegensatz zu der von 1477 keine Hilfsverpflichtung mehr vor. Karl V. bemühte sich, eine solche Bestimmung in das Vertragswerk aufzunehmen, um die Schweizer als Bundesgenossen gegen Frankreich zu gewinnen, scheiterte aber damit. Maximilian I. schloss 1518 auch mit den Drei Bünden eine Erbeinung, die an die Stelle älterer zeitlich begrenzter Verträge trat. Die Erbeinungen wurden von den Vertragsparteien immer wieder bestätigt und behielten ihre Gültigkeit bis 1798.
- Der Handtspiegel ist eine im Jahr 1511 im Zuge des Streites um das Verbrennen jüdischer Bücher erschienene und von Johannes Pfefferkorn verfasste Schrift. Pfefferkorn richtete sich darin gegen die Juden und gegen seine Gegner auf christlicher Seite.
QUELLEN
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