1294: Unterschied zwischen den Versionen

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==JUNI==
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Version vom 28. August 2013, 11:46 Uhr

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JUNI

0619D: Rudolfinische Handfeste

  • Die Rudolfinische Handfeste, meist kurz Rudolfinum genannt, war eine Handfeste, also eine Urkunde, mit der Herzog Rudolf I. am 19. Juni 1294 der Stadt München alle Rechte, die ihr seine Vorgänger gewährt hatten, bestätigte. Die Urkunde enthält 22 Artikel, die die wichtigsten Rechtsnormen der Stadt überliefern, und stellt somit eine Art Grundgesetz der Stadt München dar. Der Stadt wird in dieser Urkunde auch die Niedere Gerichtsbarkeit überlassen. Erstmals werden die Einwohner Münchens urkundlich als "Burgaer" bezeichnet

Mit der Erwähnung, dass einige dieser Normen auch für ein Gebiet außerhalb der Stadt gelten sollen, gibt diese Urkunde auch den ersten Hinweis auf die Existenz des Münchner Burgfriedens. Noch 1294 wurden die Normen des Rudolfinums auch auf die Stadt Wasserburg am Inn übertragen, 1314 auf Ingolstadt.

DEZEMBER

1224D: Konklave 1294

  • Das Konklave von 1294 fand vom 23. bis 24. Dezember 1294 statt. Es war nötig geworden, nachdem Papst Coelestin V. zehn Tage zuvor vom Amt zurückgetreten war.

QUELLEN

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