1440

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1440

  • 0314D: Preußischer Bund, eigentlich Bund vor Gewalt, wurde am 14. März in Marienwerder gegründet. Es schlossen sich 53 Adlige und 19 Städte, darunter Danzig, Elbing und Thorn, gegen die Willkür des Deutschen Ordens zusammen, um „getreulich einander beizustehen, ... die Gewalt und das Unrecht, das ihnen in früheren Zeiten geschehen, abzuwerfen“. Der Deutsche Orden war nach der Schlacht bei Tannenberg im Ersten Frieden von Thorn gezwungen worden, Kontributionen an Polen zu zahlen, die ihn an den Rand des finanziellen Ruins brachten. So erhoben die Deutschritter zusätzliche Steuern von den preußischen Ständen und Hansestädten. Daraufhin forderten die Stände ein Mitspracherecht bei der Regierung des Ordensstaates, was abgelehnt wurde. Inspiriert vom Widerstand der preußischen Stände brach 1441 im Ermland zudem ein Bauernaufstand aus, der von den Ordensrittern unterdrückt wurde. Während sich Hochmeister Konrad von Erlichshausen (1441–1449) um einen Ausgleich mit den Ständen bemühte, versuchte sein Neffe und Nachfolger, Ludwig von Erlichshausen (1450–1467), dem Preußischen Bund im Zusammenwirken mit Papst und Kaiser durch juristische Mittel (Erweis der Illegalität) beizukommen. Kaiser Friedrich III. hatte den Bund zunächst im Jahr 1441 anerkannt. Doch am 1. Dezember 1453 entschied der Kaiser den Streit zu Gunsten des Ordens. Daraufhin kündigte der Preußische Bund dem Hochmeister als Schutzherrn den Gehorsam auf, erklärte am 4. Februar 1454 dem Orden den Krieg und unterstellte sich mit Hans von Baysen am 6. März 1454 in einem Bündnis dem König von Polen, Kasimir IV. als Schutzherr. Das Bündnis führte zum Dreizehnjährigen Krieg gegen den Orden, der mit dem Zweiten Frieden von Thorn 1466 beendet wurde. Der Teil des Bundes, der sich erfolgreich der Ordensherrschaft entziehen konnte, wurde als Preußen königlichen Anteils autonom in Personalunion mit dem König von Polen.

1442

  • Römisch-Deutsches Reich 1442: Frieden zu Wittstock, geschlossen am Donnerstag nach Quasimodogeniti (12. April) in Wittstock, beendete einen Streit zwischen der Mark Brandenburg und Mecklenburg um Sukzessions- und Lehnsrechte nach dem Aussterben der Linie Werle nach dem Tod Wilhelms von Werle im Jahr 1436. Konkreter Anlass in dieser Zeit permanenter Grenzstreitigkeiten und Nachbarschaftskriege war eine Fehde im Jahre 1440 zwischen Herzogtum Pommern und Mecklenburg-Stargard, insbesondere mit Herzog Heinrich (dem Älteren), um das Erbe der Herrschaft Werle, um eventuelle Erbansprüche der Brandenburger auf Teile der Herrschaft Stargard sowie um die Stadt Anklam, in deren Verlauf sich Brandenburg unter Johann von Brandenburg-Kulmbach auf die Seite der Pommernherzöge schlug. Der Friedensschluss sorgte für die dauerhafte Formierung des mecklenburgischen Staatsgebietes im Südosten, für den endgültigen Verlust von Teilen der Uckermark (Lychen etc.), die fortan endgültig bei Brandenburg blieben, und begründete das Recht der Brandenburger auf Eventualsukzession in Mecklenburg für den Fall des Aussterbens des mecklenburgischen Fürstenhauses im thronfolgefähigen Mannesstamm.