1554

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FEBRUAR

0224D: Naumburger Vertrag

  • Der Naumburger Vertrag vom 24. Februar 1554 regelte die Aufteilung der Länder des Gesamthauses Wettin auf die Linien der Albertiner und Ernestiner. Er wurde zwischen Kurfürst August von Sachsen auf albertinischer

Seite und den sächsischen Herzögen Johann Friedrich II. dem Mittleren, Johann Wilhelm und Johann Friedrich III. dem Jüngeren auf ernestinischer Seite geschlossen. Zuvor hatte der ernestinische Kurfurst Johann Friedrich der Großmütige aufgrund der Bestimmungen der Wittenberger Kapitulation vom 19. Mai 1547 die Kurwürde und große Teile seiner Besitzungen an den Albertiner Moritz abtreten müssen. Dem folgten ab dem 26. Juni 1547 langwierige Assekurationsverhandlungen, in denen ein Ausgleich zwischen den beiden Linien herbeigeführt werden sollte. Mit dem Naumburger Vertrag trat Kurfürst August die Ämter Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbesleben sowie die Städte Auma, Neustadt, Pößneck und Triptis an die Ernestiner ab. Zusätzlich erhielten die Ernestiner 100.000 Gulden. Dafür verzichteten sie auf weitere Ansprüche gegenüber Kurfürst August. Dieser konnte somit seine Herrschaft sichern, da der Übergang der Kurwürde an die Albertiner von einige Reichsfürsten im Lager der Protestanten und von Teilen der sächsischen Stände als Usurpation und somit als unrechtmäßig angesehen wurde. Dem ehemaligen ernestinischen Kurfürst Johann Friedrich wurde im Naumburger Vertrag der Titel „geborener Kurfürst“ zugestanden. Er starb am 3. März 1554, einen Tag nachdem er den ihn unterschrieben hatte. In Folge des Vertrags verbesserten sich die Beziehungen zwischen den beiden Linien des Hauses Wettin. Die latente Opposition der ernestinischen Herzöge gegen die kursächsische Politik konnte aber nicht vollständig überwunden werden.

0225D: Nachfolge: Ferdinandeische Hausordnung

  • Das Verhältnis zu seinem Sohn Maximilian war problematisch. Im Gegensatz zum katholischen Ferdinand zeigte dieser Sympathien für den Protestantismus. Daher verheiratete Ferdinand ihn mit seiner Nichte Maria, der Tochter Karls V. Als das Paar aus Spanien zurückkehrte, wurden sie mit einem festlichen Einzug in Wien, bei dem erstmals auch ein Elefant mitgeführt wurde, feierlich empfangen. Bei allen Vorbehalten brachte Ferdinand 1562 die Wahl seines Sohnes Maximilian zum römischen König zustande. Aber das Misstrauen gegenüber dem Sohn führte dazu, dass er die Erblande in der Ferdinandeischen Hausordnung (und dem Wiener Testament) vom 25. Februar 1554 aufgeteilt hatte.[36] Sollte Maximilian tatsächlich zum Protestantismus übertreten, blieben zumindest Teile des Besitzes katholisch. Hinzu kam, dass ihm sein jüngerer Sohn Ferdinand näher stand als Maximilian. Letzterer erhielt nur die Gebiete im heutigen Nieder- und Oberösterereich (Niederösterreich) sowie Böhmen und Ungarn. Erzherzog Karl, der Jüngste, bekam die Steiermark, Kärnten und Krain (Innerösterreich), und Ferdinand regierte – das durchwegs katholische – Tirol mit den Vorlanden (Oberösterreich). In Hinsicht auf eine stärkere Zentralisierung der Erblande bedeutete die Teilung unter seinen Söhnen aber einen Rückschritt: Sie trennte neuerlich diejenigen Gebiete, die sein Vorfahre Kaiser Friedrich III. Ende des vorangegangenen Jahrhunderts wieder vereint hatte. Diese Trennung kam noch aus der Neuberger Erbteilung 1379, in Albertiner, Leopoldiner (zu der auch Ferdinand gehörte) und dann auch (Ältere) Tiroler Habsburger. Sie wurde auch insoferne im Sinne der Rudolfinischen Hausordnung Rudolfs des Stifters relativiert, das beide Linien Wappen, Banner und Titel aller Länder führen sollten. Die Erbteilung hielt aber nicht lange an, da die Primogenitur Maximilians wie auch die Sekundogenitur Ferdinands in der nächsten Generation erlosch und Karl der weitere Stammherr des Hauses Habsburg in der Linie der Innerösterreich wurde, und damit die österreichischen Erblande in den 1620ern – und nun endgültig – wieder vereint wurden. Seine zahlreichen Töchter dienten zu einer umfassenden Heiratspolitik. Sie wurden standesgemäß verheiratet und so wurde Ferdinand zum Ahnherren zahlreicher europäischer Herrscherfamilien.

LEXIKON

Wyatt-Verschwörung

  • Als in England 1554 die Pläne der Englischen Königin Maria I. zur Heirat mit dem Spanier Philipp II. von Spanien bekannt wurden, kam es in London zur so genannten Wyatt-Verschwörung. Diese Verschwörung wurde nach ihrem Anführer Thomas Wyatt benannt. Philipp II. stieß bei den Engländern auf große Ablehnung. Sie fürchteten einen zu starken spanischen Einfluss in England. Thomas Wyatt wollte die frühere Königin Jane Grey, die zu dieser Zeit im Tower inhaftiert war, wieder einsetzen oder Heinrichs des Achten jüngere Tochter Elisabeth mit Edward Courtenay, 1. Earl of Devon verheiraten, um diesen an Stelle Marias auf den Thron zu erheben. Thomas Wyatt versammelte eine Streitmacht von 3000 Männern, um gegen die Königin zu kämpfen. Die königliche Armee besiegte Wyatts Truppen erst vor den Toren Londons, und der Aufstand wurde niedergeschlagen. Durch Folter brachte man Wyatt dazu, gegen Marias Halbschwester Elisabeth auszusagen. Angesichts des Todesurteils gegen ihn widerrief Thomas Wyatt auf dem Schafott jede Beteiligung Elisabeths am Komplott, und man musste sie aus dem Tower entlassen. Thomas Wyatt wurde am 11. April 1554 geköpft und seine Familie enteignet. Als Elisabeth I. 1558 Königin wurde, machte sie die Entscheidungen Marias rückgängig, und Wyatts Nachkommen erhielten Titel und Land zurück.