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*Theodosius I. (griechisch Θεοδόσιος A', eigentlich Flavius Theodosius), auch bekannt als Theodosius der Große (* 11. Januar 347 in Cauca, Spanien; † 17. Januar 395 in Mailand), war von 379 bis 394 Kaiser im Osten des römischen Reiches und ab September 394 für einige Monate letzter Alleinherrscher des Gesamtreiches. Die Regierungszeit des Theodosius war verbunden mit einschneidenden Veränderungen für das Imperium Romanum. So wurde 382 erstmals eine große Gruppe von Barbaren (die Goten) als autonomer Verband unter eigenen Herrschern als Föderaten auf dem Boden des Reiches angesiedelt, während Theodosius im Inneren das Christentum faktisch zur Staatsreligion erhob und Gesetze gegen das Heidentum und insbesondere gegen christliche Häresien erließ. Nach einem Bürgerkrieg verwirklichte Theodosius ein letztes Mal die auch faktisch gegebene Einheit des Imperiums. Nach seinem Tod 395 führte die damit verbundene Aufteilung des Reiches in zwei Herrschaftsbereiche unter seinen beiden Söhnen jedoch letztlich zur endgültigen Trennung in ein Weströmisches und ein Oströmisches Reich, auch wenn diese von den Zeitgenossen nicht als solche wahrgenommen wurde und das Imperium Romanum auch staatsrechtlich als Einheit fortbestand. | *Der römische Kaiser Gratian erhebt den ehemaligen General Theodosius zum Augustus und macht ihn zum Mitkaiser. Theodosius I. erhält den Herrschaftsbereich im Osten. | ||
* | *Theodosius I. (griechisch Θεοδόσιος A', eigentlich Flavius Theodosius), auch bekannt als Theodosius der Große (* 11. Januar 347 in Cauca, Spanien; † 17. Januar 395 in Mailand), war von 379 bis 394 Kaiser im Osten des römischen Reiches und ab September 394 für einige Monate letzter Alleinherrscher des Gesamtreiches. Die Regierungszeit des Theodosius war verbunden mit einschneidenden Veränderungen für das Imperium Romanum. So wurde 382 erstmals eine große Gruppe von Barbaren (die Goten) als autonomer Verband unter eigenen Herrschern als Föderaten auf dem Boden des Reiches angesiedelt, während Theodosius im Inneren das Christentum faktisch zur Staatsreligion erhob und Gesetze gegen das Heidentum und insbesondere gegen christliche Häresien erließ. Nach einem Bürgerkrieg verwirklichte Theodosius ein letztes Mal die auch faktisch gegebene Einheit des Imperiums. Nach seinem Tod 395 führte die damit verbundene Aufteilung des Reiches in zwei Herrschaftsbereiche unter seinen beiden Söhnen jedoch letztlich zur endgültigen Trennung in ein Weströmisches und ein Oströmisches Reich, auch wenn diese von den Zeitgenossen nicht als solche wahrgenommen wurde und das Imperium Romanum auch staatsrechtlich als Einheit fortbestand. (Artikel des Tages) | ||
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Version vom 20. Januar 2024, 13:00 Uhr
LEXIKON
Kaiser Theodosius I. (Oströmisches Reich)
- Der römische Kaiser Gratian erhebt den ehemaligen General Theodosius zum Augustus und macht ihn zum Mitkaiser. Theodosius I. erhält den Herrschaftsbereich im Osten.
- Theodosius I. (griechisch Θεοδόσιος A', eigentlich Flavius Theodosius), auch bekannt als Theodosius der Große (* 11. Januar 347 in Cauca, Spanien; † 17. Januar 395 in Mailand), war von 379 bis 394 Kaiser im Osten des römischen Reiches und ab September 394 für einige Monate letzter Alleinherrscher des Gesamtreiches. Die Regierungszeit des Theodosius war verbunden mit einschneidenden Veränderungen für das Imperium Romanum. So wurde 382 erstmals eine große Gruppe von Barbaren (die Goten) als autonomer Verband unter eigenen Herrschern als Föderaten auf dem Boden des Reiches angesiedelt, während Theodosius im Inneren das Christentum faktisch zur Staatsreligion erhob und Gesetze gegen das Heidentum und insbesondere gegen christliche Häresien erließ. Nach einem Bürgerkrieg verwirklichte Theodosius ein letztes Mal die auch faktisch gegebene Einheit des Imperiums. Nach seinem Tod 395 führte die damit verbundene Aufteilung des Reiches in zwei Herrschaftsbereiche unter seinen beiden Söhnen jedoch letztlich zur endgültigen Trennung in ein Weströmisches und ein Oströmisches Reich, auch wenn diese von den Zeitgenossen nicht als solche wahrgenommen wurde und das Imperium Romanum auch staatsrechtlich als Einheit fortbestand. (Artikel des Tages)
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19.10.2010 Artikel eröffnet