1180: Unterschied zwischen den Versionen
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*Im Koran heißt es mit Bezug auf einen unklaren Vers: „Aber niemand weiß um dessen Interpretation außer Gott. Und diejenigen, die ein gründliches Wissen haben, sagen ...“ (Sure 3,7). Dieser Satz wird von manchen aber auch anders gelesen: „Aber niemand weiß um dessen Interpretation außer Gott und denjenigen, die ein gründliches Wissen haben. Sie sagen ...“. Wenn man unter denen, die ein gründliches Wissen haben, nun die Philosophen versteht, sind diese quasi von höchster Stelle dazu autorisiert, den Koran auszulegen – im Ernstfall auch abweichend vom wörtlichen Sinn der Schrift. Averroes vertrat diese Ansicht. Das bot und bietet bis heute reichlich Zündstoff unter Muslimen, insbesondere bei orthodoxen Gläubigen, die den Koran wortwörtlich oder in den engen Grenzen der überlieferten Interpretation verstanden wissen wollen. Averroes dagegen glaubte: Die religiösen Schriften des Islam halten jeden gläubigen Muslim, der über entsprechende geistige Fähigkeiten verfügt, zum Studium der Philosophie an. Nur wer philosophisch gebildet ist, kann den Koran korrekt interpretieren. Und über niemanden sollte vorschnell das Urteil des Unglaubens verhängt werden. Eine erstaunlich moderne Sichtweise, die ''Die entscheidende Abhandlung'' auch im 21. Jahrhundert zu einem lesenswerten Büchlein macht. [ | *Im Koran heißt es mit Bezug auf einen unklaren Vers: „Aber niemand weiß um dessen Interpretation außer Gott. Und diejenigen, die ein gründliches Wissen haben, sagen ...“ (Sure 3,7). Dieser Satz wird von manchen aber auch anders gelesen: „Aber niemand weiß um dessen Interpretation außer Gott und denjenigen, die ein gründliches Wissen haben. Sie sagen ...“. Wenn man unter denen, die ein gründliches Wissen haben, nun die Philosophen versteht, sind diese quasi von höchster Stelle dazu autorisiert, den Koran auszulegen – im Ernstfall auch abweichend vom wörtlichen Sinn der Schrift. Averroes vertrat diese Ansicht. Das bot und bietet bis heute reichlich Zündstoff unter Muslimen, insbesondere bei orthodoxen Gläubigen, die den Koran wortwörtlich oder in den engen Grenzen der überlieferten Interpretation verstanden wissen wollen. Averroes dagegen glaubte: Die religiösen Schriften des Islam halten jeden gläubigen Muslim, der über entsprechende geistige Fähigkeiten verfügt, zum Studium der Philosophie an. Nur wer philosophisch gebildet ist, kann den Koran korrekt interpretieren. Und über niemanden sollte vorschnell das Urteil des Unglaubens verhängt werden. Eine erstaunlich moderne Sichtweise, die ''Die entscheidende Abhandlung'' auch im 21. Jahrhundert zu einem lesenswerten Büchlein macht. [http://www.getabstract.com/ShowAbstract.do?dataId=14868 (getAbstract)] | ||
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*Das Herzogtum Westfalen war ein Territorium im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und gehörte bis 1803 zu Kurköln. Es lag im Süden der Westfälischen Bucht. Neben den fruchtbaren Ebenen der Soester Börde gehörte ein beträchtlicher Teil des Sauerlandes zum Herzogtum. Ursprünglich war das Gebiet ein Teil des Stammesherzogtums Sachsen. Dessen Teilung und die Übertragung der Herzogswürde für den westfälischen Teil an Philipp von Heinsberg, den Erzbischof von Köln, auf dem Hoftag zu Gelnhausen des Jahres 1180 war die zentrale Voraussetzung für die Entstehung des Landes. Über einen längeren Zeitraum hinweg entwickelten die Erzbischöfe aus den ursprünglichen Herzogsrechten eine Landesherrschaft über ein geschlossenes Territorium. Die territoriale Entwicklung war nach der Soester Fehde im 15. Jahrhundert abgeschlossen, und das Territorium blieb bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs weitgehend unverändert. Wie das Vest Recklinghausen blieb es ein vom Erzstift Köln getrenntes eigenständiges Territorium. Die Versuche, eine Landverbindung durch den Erwerb der Grafschaften Mark und Berg zu schaffen, scheiterten. Verfassungsrechtlich unterstand das Land zwar den Kölner Erzbischöfen und dem Kölner Domkapitel, in der Verfassungspraxis blieb es jedoch ein eigenständiges Territorium. Es gelang den beiden Ständen (adlige Ritterschaft und Städte) und hierbei insbesondere dem im Landtag vertretenen Adel, ein erhebliches Mitspracherecht durchzusetzen und auch gegen absolutistische Tendenzen im 17. und 18. Jahrhundert zu bewahren. (Artikel des Tages) | |||
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Version vom 17. November 2015, 05:06 Uhr
Lexikon
Die entscheidende Abhandlung (Averroes)
- Im Koran heißt es mit Bezug auf einen unklaren Vers: „Aber niemand weiß um dessen Interpretation außer Gott. Und diejenigen, die ein gründliches Wissen haben, sagen ...“ (Sure 3,7). Dieser Satz wird von manchen aber auch anders gelesen: „Aber niemand weiß um dessen Interpretation außer Gott und denjenigen, die ein gründliches Wissen haben. Sie sagen ...“. Wenn man unter denen, die ein gründliches Wissen haben, nun die Philosophen versteht, sind diese quasi von höchster Stelle dazu autorisiert, den Koran auszulegen – im Ernstfall auch abweichend vom wörtlichen Sinn der Schrift. Averroes vertrat diese Ansicht. Das bot und bietet bis heute reichlich Zündstoff unter Muslimen, insbesondere bei orthodoxen Gläubigen, die den Koran wortwörtlich oder in den engen Grenzen der überlieferten Interpretation verstanden wissen wollen. Averroes dagegen glaubte: Die religiösen Schriften des Islam halten jeden gläubigen Muslim, der über entsprechende geistige Fähigkeiten verfügt, zum Studium der Philosophie an. Nur wer philosophisch gebildet ist, kann den Koran korrekt interpretieren. Und über niemanden sollte vorschnell das Urteil des Unglaubens verhängt werden. Eine erstaunlich moderne Sichtweise, die Die entscheidende Abhandlung auch im 21. Jahrhundert zu einem lesenswerten Büchlein macht. (getAbstract)
- Das Herzogtum Westfalen war ein Territorium im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und gehörte bis 1803 zu Kurköln. Es lag im Süden der Westfälischen Bucht. Neben den fruchtbaren Ebenen der Soester Börde gehörte ein beträchtlicher Teil des Sauerlandes zum Herzogtum. Ursprünglich war das Gebiet ein Teil des Stammesherzogtums Sachsen. Dessen Teilung und die Übertragung der Herzogswürde für den westfälischen Teil an Philipp von Heinsberg, den Erzbischof von Köln, auf dem Hoftag zu Gelnhausen des Jahres 1180 war die zentrale Voraussetzung für die Entstehung des Landes. Über einen längeren Zeitraum hinweg entwickelten die Erzbischöfe aus den ursprünglichen Herzogsrechten eine Landesherrschaft über ein geschlossenes Territorium. Die territoriale Entwicklung war nach der Soester Fehde im 15. Jahrhundert abgeschlossen, und das Territorium blieb bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs weitgehend unverändert. Wie das Vest Recklinghausen blieb es ein vom Erzstift Köln getrenntes eigenständiges Territorium. Die Versuche, eine Landverbindung durch den Erwerb der Grafschaften Mark und Berg zu schaffen, scheiterten. Verfassungsrechtlich unterstand das Land zwar den Kölner Erzbischöfen und dem Kölner Domkapitel, in der Verfassungspraxis blieb es jedoch ein eigenständiges Territorium. Es gelang den beiden Ständen (adlige Ritterschaft und Städte) und hierbei insbesondere dem im Landtag vertretenen Adel, ein erhebliches Mitspracherecht durchzusetzen und auch gegen absolutistische Tendenzen im 17. und 18. Jahrhundert zu bewahren. (Artikel des Tages)
König Philipp II. (Frankreich)
- Philipp II. August (französisch: Philippe Auguste; * 21. August 1165 in Gonesse; † 14. Juli 1223 in Mantes-la-Jolie) war von 1180 bis 1223 König von Frankreich aus der Dynastie der Kapetinger. Er war der einzige Sohn von König Ludwig VII. dem Jüngeren und dessen dritter Gemahlin Adele von Champagne. Philipp gilt als einer der bedeutendsten Könige in der mittelalterlichen Geschichte Frankreichs. Seine Herrschaft war bestimmt von dem Kampf gegen das Haus Plantagenet und das „angevinische Reich“. Nach wechselvollen Auseinandersetzungen mit Heinrich II., Richard Löwenherz und Johann Ohneland konnte er letztlich über die Plantagenets siegen und ihnen den größten Teil ihrer französischen Territorien entreißen. Dies ermöglichte den Durchbruch des kapetingischen Königtums. Zugleich verhalf sein Sieg über Otto IV. in der Schlacht bei Bouvines 1214 dem Staufer Friedrich II. zum römisch-deutschen Königtum. Philipps Beiname ist zeitgenössisch. Er ist dem kaiserlichen Titel Augustus (franz.: Auguste, „der Erhabene“) entliehen und wurde ihm von seinem Biographen Rigord gegeben. (Artikel des Tages)
Quellen
Blaue Stichwörter verweisen stets direkt auf den entsprechenden Wikipedia-Artikel, daraus wird dann der Einleitungstext im ersten Abschnitt zitiert. Alle anderen Quellen sind am blauen Link am Schluss des jeweiligen Abschnitts erkennbar, daraus stammt dann auch der Text des Abschnitts.
16.02.2014 Artikel eröffnet