1338
- Katholische Kirche 1342, 0505D: Konklave 1342
- Katholische Kirche 1343, 0127D: Unigenitus dei filius (Bulle von Papst Clemens VI
- Eichstätt 1344: Bischof Albrecht I. von Hohenfels (1344-1353)
JULI
0716D: Kurverein von Rhense
- Als Kurverein von Rhense oder Kurverein von Rhens wird das Treffen (Kurfürstentag) von sechs der sieben Kurfürsten bezeichnet, das am 16. Juli 1338 in Rhens stattfand und eine Vereinbarung mit einschloss. Außer Johann, dem König von Böhmen, waren alle Kurfürsten anwesend: Balduin für Kurtrier, Heinrich III. von Virneburg für Kurmainz, Walram von Jülich für Kurköln, Rudolf II. und Ruprecht I. für die Pfalzgrafschaft bei Rhein sowie Ludwig, der Markgraf von Brandenburg, und Rudolf I., der Herzog von Sachsen-Wittenberg. Hintergrund des Treffens war der nicht gelöste Konflikt zwischen Kaiser Ludwig IV. und Papst Benedikt XII. Die Position des Papstes, der letztlich auf seiner Position beharrte und dem Kaiser die Anerkennung verweigerte, führte zu einer antikurialen Stimmung im Reich und zum Protest der Kurfürsten, die darauf bestanden, dass nur ihre Wahl (mit den Stimmen der Mehrheit) maßgeblich war und diese keiner weiteren päpstlichen Bestätigung bedurfte. Die Kurfürsten hatten sich zunächst in Oberlahnstein getroffen, die Zusammenkunft aber kurz darauf nach Rhens verlegt. Dort schlossen sie am 16. Juli 1338 ein unbefristetes Bündnis, das ihre Position noch einmal bekräftigte: Nur die Kurfürsten wählen den römischen König, den zukünftigen Kaiser; sie verwahrten sich damit gegen jede päpstliche Einmischung (siehe päpstliche Approbation) in die von ihnen deklarierten Befugnisse und forderten zur Verteidigung der Rechte des Reiches auch die anderen Reichsglieder auf, sich dieser Erklärung anzuschließen. Diese Erklärung, die maßgeblich von Balduin von Trier vorangetrieben und formal festgehalten worden war, war jedoch prinzipieller Natur und nicht auf den Konflikt zwischen Ludwig und der Kurie gemünzt – auf die Person des Kaisers wurde nicht Bezug genommen, was Ludwig jedoch später selbst tun sollte (siehe Licet iuris). Für die „Reichsverfassung“ war der Kurverein von großer Bedeutung, da dort auch das Mehrheitsprinzip festgelegt wurde und sich das Kurfürstenkollegium als solches fest etablierte. Denn die Kurfürsten hatten sich erstmals nicht zur Wahl eines Königs, sondern zur Beschäftigung mit Problemen zusammengefunden, die sich während der Herrschaft eines amtierenden Königs ergeben hatten. Außerdem postulierten die Kurfürsten damit, dass sie, und nicht etwa der König, die Rechte des Reiches vertraten. Im Streit mit dem Papst nützte die Erklärung des Kurvereins Ludwig jedoch wenig – vielmehr wurde damit auch die Abhängigkeit des Kaisers vom Kollegium deutlich.
AUGUST
0806D: Fidem catholicam
- Das Dokument Fidem catholicam ist ein kaiserliches Mandat, das die Ablösung der Königswahl vom Approbationsrecht sanktioniert und juristisch begründet.
SEPTEMBER
0921D: Seeschlacht von Arnemuiden
- Die Seeschlacht von Arnemuiden wurde am 21. September 1338 zwischen England und Frankreich zu Beginn des Hundertjährigen Krieges ausgetragen. Es war die erste Seeschlacht des Hundertjährigen Krieges und die erste Seeschlacht überhaupt, die mit Kanonen ausgetragen wurde. Eine große französische Flotte unter den Admirälen Hugues Quieret und Nicolas Béhuchet attackierte in der Seeschlacht auf dem Ärmelkanal die südenglische Küste, um den Handel zu stören und küstennahe Städte auszurauben. Am 21. September 1338 sichteten sie eine kleine Flottille von fünf englischen Nefs, die eine große Menge Wolle für die Grafschaft Flandern geladen hatten. Obwohl nominal der französischen Krone unterstehend, waren die Flamen Alliierte des englischen Königs Edward III. Die Schlacht fand in der Nähe der Hafenstadt Arnemuiden auf der Insel Walcheren, heute Teil der Niederlande aber damals zur Grafschaft Flandern gehörend, statt. Überwältigt von der zahlenmäßigen Überlegenheit und mit nur einem Teil der Besatzung an Bord, kämpften die englischen Schiffe tapfer. Insbesondere die Christopher mit ihren drei Kanonen und einer Handfeuerwaffe unter dem Kommando von John Kingston, dem Kommandeur der Flottille. Kingston kapitulierte erst nach einem ganzen Tag Kampf und nachdem fast alle seine Männer kampfunfähig waren. Die Franzosen übernahmen die wertvolle Ladung und fügten die fünf Nefs ihrer Flotte hinzu. Alle gefangenen englischen Seeleute wurden auf Befehl von Nicholas Béhuchet hingerichtet. Nach der Schlacht von Sluis knapp zwei Jahre später wurde Béhuchet für diese Tat von den Engländern gehängt.
QUELLEN
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