1056
CHRONIK
0831D: Kaiser Michael VI. (Byzantinisches Reich)
- Michael VI. wird nach dem Tod von Theodora III. zum Kaiser des Byzantinischen Reichs. Zu Beginn seiner Regierungszeit wird er mit der Usurpation des Theodosios Monomachos, eines Verwandten des 1055 verstorbenen Kaisers Konstantin IX., konfrontiert, die jedoch scheitert.
LEXIKON
Bischof Burkhard von Oltigen (Lausanne)
- Heinrich IV. (* 11. November 1050 vermutlich in Goslar; † 7. August 1106 in Lüttich) aus der Familie der Salier war der älteste Sohn des Kaisers Heinrich III. und der Kaiserin Agnes. Ab 1053 war er Mitkönig, ab 1056 römisch-deutscher König und von 1084 bis zu seiner durch seinen Sohn Heinrich V. erzwungenen Abdankung am 31. Dezember 1105 Kaiser. Heinrich war der letzte König des römisch-deutschen Mittelalters, der als Minderjähriger auf den Thron kam. Die Legitimation seiner Herrschaft sah er, wie sein Vater, vor allem im Gottesgnadentum begründet. Dies erschwerte die Zusammenarbeit mit den Großen des Reichs. Bereits in den letzten Regierungsjahren Heinrichs III. hatten Konflikte um die Teilhabe der Fürsten an der Herrschaft zu einer Krise geführt. Die Zeit der Unmündigkeit Heinrichs, als seine Mutter die Regierungsgeschäfte führte, nutzten die um Macht und Einfluss rivalisierenden Fürsten, um ihre eigenen Herrschaftsbereiche auszubauen. Als Heinrich volljährig geworden war, versuchte er den Einfluss der Fürsten zurückzudrängen und die königlichen Herrschaftsrechte zu stärken. Er stützte sich dabei auch auf die Reichsministerialität, die sich zu einer neuen Funktionselite entwickelte. In Sachsen wollte Heinrich durch den Bau zahlreicher Burgen der königlichen Autorität wieder Geltung verschaffen und löste dadurch den Sachsenkrieg aus. Zeitlich parallel begannen die Auseinandersetzungen mit dem aufstrebenden Reformpapsttum um das Verhältnis zwischen geistlicher (sacerdotium) und weltlicher (regnum) Macht. Sie kulminierten im sogenannten Investiturstreit und führten 1076 zu Absetzung und Exkommunikation des Saliers durch Papst Gregor VII. Der Gang nach Canossa 1077, wo sich der König unterwarf und vom Bann lösen konnte, gilt als Höhepunkt der Auseinandersetzung mit dem Papsttum. Als Reaktion auf die zunehmende Unzufriedenheit der Großen mit der Herrschaft Heinrichs wurden auf Fürstentagen die Gegenkönige Rudolf von Rheinfelden (1077–1080) und Hermann von Salm (1080–1088) gewählt. Die krisenhaften Wandlungsprozesse in der Zeit Heinrichs IV. schmälerten vor allem die ideellen Grundlagen der Königsherrschaft. Die Vorstellung von einem durch dynastische Kontinuität legitimierten Königtum trat zurück. Das Prinzip der fürstlichen Teilhabe an der Herrschaft im Reich, das durch die Königswahl begründet wurde, und der Idoneitätsgedanke, die Frage nach der Eignung eines Kandidaten, gewannen an Bedeutung. Heinrichs Versuch, die salische Königsgrablege Speyer als Inbegriff des Zusammenhangs von Herrschaftsanspruch und Königsdynastie zu präsentieren, änderte daran letztlich nichts. Die Auseinandersetzung mit dem Reformpapsttum zeigte, dass der König nicht allein Gott verantwortlich war, sondern durchaus bereits auf Erden gerichtet, ja sogar abgesetzt werden konnte. Nur wenige Herrscher des Mittelalters wurden von den Zeitgenossen so unterschiedlich beurteilt. Den Anhängern des salischen Königtums galt Heinrich IV. als Repräsentant des allein von Gott verliehenen Herrscheramtes, seinen Gegnern dagegen als Tyrann und als Verkörperung des Bösen schlechthin. In der Forschung wurde er seit dem 19. Jahrhundert oft als Märtyrer im Kampf des Königtums um eine starke Zentralgewalt gegen die übermächtigen Kräfte der gregorianischen Papstkirche und der deutschen Fürsten dargestellt. Die jüngere Forschung urteilt differenzierter, ohne jedoch einen Konsens gefunden zu haben. Die zahlreichen negativen Urteile der Zeitgenossen über Lebens- und Amtsführung des Königs werden unterschiedlich interpretiert, gelten jedoch grundsätzlich als Indikatoren für das in seiner Zeit herrschende politische Klima, das von Auseinandersetzungen geprägt war, die auf grundsätzliche Konfliktlinien zurückgingen. (Artikel des Tages)
Regentin Agnes von Poitou (HRR)
- Agnes von Poitou oder Kaiserin Agnes (* um 1025; † 14. Dezember 1077 in Rom) war nach dem Tod ihres Mannes Kaiser Heinrich III. während der Minderjährigkeit ihres Sohnes Heinrich IV. von 1056 bis 1061 Regentin des römisch-deutschen Reiches. 1061 zog sie sich nach einem von ihr mitverschuldeten Papstschisma aus der Regierungsverantwortung zurück, sicherte aber weiterhin die Thronansprüche ihres Sohnes. Agnes von Poitou, Tochter Herzog Wilhelms von Aquitanien und Poitou und seiner Frau Agnes von Burgund, wurde im Jahre 1043 in Mainz zur deutschen Königin gekrönt und am 21. November des gleichen Jahres in Ingelheim mit Heinrich III. vermählt. Die Kaiserkrönung beider fand am 25. Dezember 1046 in Rom statt. Heinrich hatte Agnes zu seiner Gemahlin erwählt, nachdem seine erste Frau Gunhild der Malaria zum Opfer gefallen war. Die Vermählung mit Agnes hatte für ihn hauptsächlich machtpolitische Vorteile. So verstärkte die Verbindung mit einem der mächtigsten französischen Fürstenhäuser den Druck auf das französische Königshaus und war geeignet, Heinrichs Position in Burgund zu verbessern, da Agnes’ Familie dort reich begütert war. Agnes war eine gebildete und von tiefer Frömmigkeit erfüllte junge Frau. Die Abtei Cluny war eine Gründung ihrer Familie und deren Abt Hugo wurde später Taufpate Heinrichs IV. und enger Vertrauter der kaiserlichen Familie. (Artikel des Tages)
QUELLEN
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07.08.2011 Artikel eröffnet