1803
FEBRUAR
0211D: Marbury v. Madison
- Marbury v. Madison ist ein 1803 vom Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten entschiedener Fall, der in der amerikanischen Rechtsprechung eine herausragende Bedeutung erlangte. Mit dieser Entscheidung konstatierte der Oberste Gerichtshof das Recht, Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen und solche für nichtig zu erklären (Judicial Review). Nicht zuletzt wegen dieses Votums gewann das Gericht unter Chief Justice John Marshall bezeichnet als „the Marshall Court“ politische und historische Bedeutung. Der Fall ist auch international bemerkenswert, da er als erstes das Konzept der Verfassungsgerichtsbarkeit, wenn auch nicht in dieser Bezeichnung, hervorbrachte. Zwar gab es in Europa seit dem 15. Jahrhundert Rechtsprechung zur Abgrenzung der Rechte von Staatsorganen[1], Judicial Review erfolgte wegen des politischen Systems der Amerikanischen Verfassung jedoch in einer qualitativ neuen Konstellation, als positivistische Kontrolle im Spannungsfeld zwischen Volkssouveränität und Gewaltenteilung.
APRIL
0427D: Reichsdeputationshauptschluss
- Der Reichsdeputationshauptschluss (eigentlich Hauptschluss (= Abschlussbericht) einer außerordentlichen Reichsdeputation) war das letzte bedeutende Gesetz des Heiligen Römischen Reiches. Es wurde auf der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags am 25. Februar 1803 in Regensburg verabschiedet und trat mit der kaiserlichen Ratifikation am 27. April 1803 in Kraft. Dem Text lag ein im Juni 1802 zwischen Frankreich und Österreich vereinbarter Entschädigungsplan zugrunde, der auf dem 1801 geschlossenen Friedensvertrag von Lunéville (Art. 7) fußte.
JULI
0705D: Konvention von Artlenburg
- Mit der Konvention von Artlenburg oder Elbkonvention kapitulierte das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg am 5. Juli 1803 gegenüber der Armee Napoleons.
AUGUST
0803D: Zweiter Marathenkrieg
- Der Zweite Marathenkrieg war eine militärische Auseinandersetzung zwischen der Britischen Ostindien-Kompanie und dem Marathenreich von 1803 bis 1805.
LEXIKON
Klavierkonzert op. 37 (Beethoven
- Das Klavierkonzert Nr.3, c-Moll, op.37 ist das dritte Klavierkonzert von Ludwig van Beethoven. Es ist Beethovens einziges Klavierkonzert in einer Moll-Tonart. Es gilt als das erste Klavierkonzert Beethovens mit sinfonischen Merkmalen, was der Gattung des Klavierkonzerts aus dem Salon in den Konzertsaal verhelfen sollte. Fortschritte im Klavierbau begünstigten diese Entwicklung.
- Eintrag im Klassikarchiv (classicalarchives.com)
- Ludwig van Beethoven war neben seinen herausragenden Talenten als Komponist auch ein ausgezeichneter Pianist und Meister der Improvisation. Es verwundert daher nicht, dass Beethoven zu Lebzeiten bei den Aufführungen seiner Klavierwerke oft selbst als Solist am Flügel saß. (BR4 Starke Stücke)
QUELLEN
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Grundstock am 08.09.2010 erstellt