1269
CHRONIK
0401D: Vertrag von Arnswalde
LEXIKON
Bischof Konrad von Braunschweig-Lüneburg (Verden)
- Das Fürstentum Lüneburg war ein reichsunmittelbares Territorium der Welfen im Heiligen Römischen Reich auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Niedersachsen. Es ging 1269 aus der Teilung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg hervor. Durch den Erwerb zahlreicher Grafschaften, Vogteien und Gerechtigkeiten im 13. und 14. Jahrhundert gelang den Lüneburger Fürsten die Bildung eines geschlossenen Herrschaftsbereiches und eine deutliche Erweiterung ihres Territoriums. Nach dem Aussterben der Lüneburger Linie der Welfen im Jahr 1369 entwickelte sich um die Nachfolge im Fürstentum der Lüneburger Erbfolgekrieg. Die Braunschweiger Linie des Welfenhauses, die nach den welfischen Hausgesetzen erbberechtigt gewesen wäre, stand den askanischen Herzögen von Wittenberg gegenüber, die inzwischen von Kaiser Karl IV. mit dem Fürstentum belehnt worden waren. 1428 kam es zu einer erneuten Aufteilung der welfischen Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg, bei der das Fürstentum Lüneburg im Wesentlichen die Grenzen erhielt, die für die nächsten Jahrhunderte Bestand hatten. 1527 führte Herzog Ernst der Bekenner die Reformation im Fürstentum ein, der Versuch einer Gegenreformation blieb erfolglos. Unter Herzog Georg Wilhelm, dem Heideherzog, kam es im 17. Jahrhundert zu einer letzten Blüte des Celler Hofes. In seine Zeit fiel der Bau des noch heute betriebenen Barocktheaters, die Anlage des Französischen Gartens und die Gestaltung der Schlossfassade in barocker Form. (Artikel des Tages)
Liste der Ämter und Vogteien im Fürstentum Lüneburg
- Die Liste der Ämter und Vogteien im Fürstentum Lüneburg beschreibt die lokalen Verwaltungsstrukturen des Fürstentums Lüneburg. Im 13. und 14. Jahrhundert dienten Gogerichte der lokalen Verwaltung des Landes. Beginnend im 13. Jahrhundert waren im Fürstentum Lüneburg Vogteien als Träger der Lokalverwaltung entstanden. Über den Entstehungsprozess gibt es jedoch nur geringe Kenntnisse. Seit dem 16. Jahrhundert setzte sich die Bezeichnung Amt durch, die Unterbezirke der Ämter wurden als Vogteien bezeichnet. Der Ämterbildungsprozess war im 16. Jahrhundert nach der Reformation mit der Entstehung der Klosterämter in seinen Grundzügen abgeschlossen. An der Spitze der Ämter stand ein Amtmann, der vom Herzog eingesetzt wurde. Unterstellt waren die Ämter der herzoglichen Finanzverwaltung, der Rentkammer in Celle. Die Ämter nahmen die herzoglichen Herrschaftsrechte wahr und waren an der Erhebung landesherrlicher Steuern beteiligt. Insbesondere waren sie erstinstanzlicher Gerichtsstandort für alle Zivilstreitigkeiten und niederen Strafgerichtsfälle. (Artikel des Tages)
QUELLEN
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16.08.2014 Artikel eröffnet und Grundstock erstellt