1269

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CHRONIK

0401D: Vertrag von Arnswalde

LEXIKON

Bischof Konrad von Braunschweig-Lüneburg (Verden)

Bun’ei

Fürstentum Lüneburg

  • Das Fürstentum Lüneburg war ein reichs­unmittelbares Territorium der Welfen im Heiligen Römischen Reich auf dem Gebiet des heutigen Bundes­landes Nieder­sachsen. Es ging 1269 aus der Teilung des Herzog­tums Braunschweig-Lüneburg hervor. Durch den Erwerb zahl­reicher Graf­schaften, Vogteien und Gerechtig­keiten im 13. und 14. Jahrhundert gelang den Lüneburger Fürsten die Bildung eines geschlossenen Herrschafts­bereiches und eine deutliche Erweiterung ihres Territoriums. Nach dem Aussterben der Lüneburger Linie der Welfen im Jahr 1369 entwickelte sich um die Nachfolge im Fürstentum der Lüneburger Erbfolge­krieg. Die Braunschweiger Linie des Welfen­hauses, die nach den welfischen Haus­gesetzen erb­berechtigt gewesen wäre, stand den askanischen Herzögen von Wittenberg gegenüber, die inzwischen von Kaiser Karl IV. mit dem Fürstentum belehnt worden waren. 1428 kam es zu einer erneuten Auf­teilung der welfischen Fürsten­tümer Braun­schweig und Lüne­burg, bei der das Fürstentum Lüne­burg im Wesent­lichen die Grenzen erhielt, die für die nächsten Jahr­hunderte Bestand hatten. 1527 führte Herzog Ernst der Bekenner die Reformation im Fürstentum ein, der Versuch einer Gegen­reformation blieb erfolglos. Unter Herzog Georg Wilhelm, dem Heideherzog, kam es im 17. Jahrhundert zu einer letzten Blüte des Celler Hofes. In seine Zeit fiel der Bau des noch heute betriebenen Barock­theaters, die Anlage des Französischen Gartens und die Gestaltung der Schloss­fassade in barocker Form. (Artikel des Tages)

Liste der Ämter und Vogteien im Fürstentum Lüneburg

  • Die Liste der Ämter und Vogteien im Fürstentum Lüneburg beschreibt die lokalen Verwalt­ungs­strukturen des Fürsten­tums Lüne­burg. Im 13. und 14. Jahr­hundert dienten Gogerichte der lokalen Verwal­tung des Landes. Beginnend im 13. Jahr­hundert waren im Fürsten­tum Lüne­burg Vogteien als Träger der Lokal­verwal­tung entstan­den. Über den Ent­stehungs­prozess gibt es jedoch nur geringe Kennt­nisse. Seit dem 16. Jahr­hundert setzte sich die Bezeich­nung Amt durch, die Unter­bezirke der Ämter wurden als Vogteien bezeich­net. Der Ämter­bildungs­prozess war im 16. Jahrhundert nach der Reformation mit der Entstehung der Kloster­ämter in seinen Grund­zügen abgeschlossen. An der Spitze der Ämter stand ein Amt­mann, der vom Herzog einge­setzt wurde. Unter­stellt waren die Ämter der herzog­lichen Finanz­ver­waltung, der Rent­kammer in Celle. Die Ämter nahmen die herzoglichen Herrschafts­rechte wahr und waren an der Erhebung landes­herr­licher Steuern beteiligt. Insbesondere waren sie erst­instanz­licher Gerichts­stand­ort für alle Zivil­streitig­keiten und niederen Strafgerichtsfälle. (Artikel des Tages)

QUELLEN

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16.08.2014 Artikel eröffnet und Grundstock erstellt

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