1506

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Juli

0708D: Primogeniturgesetz

  • Das so genannte Primogeniturgesetz vom 8. Juli 1506 beendete das 1255 begonnene Zeitalter der bayerischen Landesteilungen. Herzog Albrecht IV. von Bayern erließ das Hausgesetz über die Unteilbarkeit des bayerischen Herzogtums und führte die Erstgeburtsordnung ein.
  • In seiner Geschichte stand Bayern häufig vor dem Zerfall, aber auch einmal kurz davor, europäische Großmacht zu werden. Der entscheidende Schritt zur Eigenständigkeit war ein Gesetz, das am Ende eines blutigen Krieges stand: Heute vor 500 Jahren wurde in Bayern die Primogeniturordnung erlassen. (Dradio Kalenderblatt)

Quellen

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