1541

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JUNI

0623D: Regensburger Vertrag (1541)

  • Als Regensburger Vertrag bezeichnet man einen am 13. Juni 1541 in Regensburg zwischen Kaiser Karl V. und dem hessischen Landgraf Philipp I. unterzeichneten Geheimvertrag.


JULI

0723D: Regensburger Teilungsvertrag

  • Der Regensburger Teilungsvertrag kam zustande, als die Hohenzollern 1541 die Grenzen zwischen ihren Fürstentümern Ansbach und Kulmbach neu festlegten. Diese beiden Territorien waren entstanden, als 1486 die Burggrafschaft Nürnberg (die fränkischen Stammlande der Hohenzollern) entsprechend der Dispositio Achillea aufgeteilt worden war. Die Burggrafschaft Nürnberg hatte hauptsächlich aus dem untergebirgischen Land um Ansbach und dem obergebirgischen Land um Kulmbach und Bayreuth bestanden (der Begriff Gebirge bezog sich dabei auf das Muggendorfer Gebirge – die damals übliche Bezeichnung der Fränkischen Schweiz). Bei der 1486 vorgenommenen Landesteilung war aus dem untergebirgischen Gebietsteil das Fürstentum Ansbach gebildet worden, während mit dem zweiten Teil das Fürstentum Kulmbach geschaffen worden war. Diese Teilung hatte allerdings nur die geografischen Gegebenheiten berücksichtigt, nicht jedoch die wirtschaftliche Ertragskraft der beiden neuen Fürstentümer. Durch die Kargheit des obergebirgischen Landes waren die dort erzielten Einkünfte nämlich deutlich geringer, als im fruchtbareren untergebirgischen Land. Der Regensburger Teilungsvertrag beseitigte dieses Ungleichgewicht und schuf zwei ökonomisch gleichwertige Territorien. Dazu wurden einige untergebirgische Gebiete (hauptsächlich um Erlangen und Neustadt a. d. Aisch) endgültig an das Fürstentum Kulmbach angegliedert (nachdem sie bereits vorher zeitweilig von der Residenz Kulmbach aus regiert worden waren). Als Bemessungsgrundlage für die gleichmäßige Aufteilung wurden dabei die durchschnittlichen Einnahmen der Jahre 1533 bis 1539 herangezogen. Ein weiterer Passus des Vertrages betraf die Unteilbarkeit der Mark Brandenburg. Diese war bereits in der Dispositio Achillea formuliert worden und wurde nun als dauerhafte gültige Regelung festgeschrieben. Der Anlass für den 23. Juli 1541 abgeschlossenen Regensburger Teilungsvertrag war die Regierungsübernahme von Albrecht Alcibiades im Fürstentum Kulmbach. Albrecht Alcibiades war nach dem frühen Tod seines Vaters Kasimir von Brandenburg-Kulmbach von seinem Onkel und Vormund Georg dem Frommen erzogen worden, der für die Zeit seiner Minderjährigkeit auch die Regentschaft im Kulmbacher Landesteil übernommen hatte. Nachdem Albrecht Alcibiades volljährig geworden war, einigte er sich mit seinem Onkel im Regensburger Teilungsvertrag in einvernehmlicher Weise auf die neuen Grenzen seines Fürstentums.

LEXIKON

Regensburger Religionsgespräch

  • Das Regensburger Religionsgespräch von 1541 fand im Zuge des Regensburger Reichstages statt und sollte ein friedliches Mittel zur Einigung von Altgläubigen (Katholiken) und Protestanten sein. Es wurde von Kaiser Karl V. einberufen, der angesichts der drohenden Türkengefahr nicht auf die militärische Unterstützung der protestantischen Fürsten verzichten konnte. Im Wormser Religionsgespräch, das von Dezember 1540 bis Januar 1541 stattgefunden hatte und aus dem das so genannte Wormser Buch als Diskussionsgrundlage entstanden war, war die Fortsetzung des Religionsgespräches beschlossen worden. Dies fand vom 5. April bis zum 22. Mai 1541 statt. Kaiser Karl V. erschien zu diesem Anlass erstmals seit 1532 wieder im Reich. Er berief einen Ausschuss von damals namhaften Theologen ein, der unter der Leitung seines Ministers Nicolas de Granvelle und des Pfalzgrafen Friedrich II. verhandeln sollte. Die protestantischen Vertreter waren Martin Bucer, Johannes Calvin, Philipp Melanchthon und Johannes Pistorius. Vertreter der altgläubigen (katholischen) Seite waren Johannes Eck, Johannes Gropper und Julius von Pflug. Außerdem wirkte der päpstliche Legat Gasparo Contarini als Berater der Katholiken mit. Es sollte über alle 23 Artikel des Wormser Buches verhandelt werden. Nachdem man sich über die ersten vier Artikel einigen konnte, kam es zu Artikel 5 zur Rechtfertigungslehre zu einer zunächst sensationell anmutenden Einigung. Allerdings war dies nur möglich durch einen nicht immer eindeutig formulierten Einigungstext, der dann auch von Rom abgelehnt wurde und von dem sich auch die Protestanten später distanzierten. Kardinal Gasparo Contarini hatte zuvor das Wormser Buch durchgearbeitet und zusammen mit Gropper und dem Kardinalbischof Giovanni Morone einige Stellen, v.a. den Artikel 14 zur Eucharistie im Sinne der seines Erachtens offiziellen katholischen Lehre verändert, was das Religionsgespräch zu diesem Artikel zum größten unüberbrückbaren Streitpunkt werden ließ. In der Diskussion erarbeiteten die Gesprächsteilnehmer einen neuen Rechtfertigungsartikel, und zwar frei von der Wormser Vorlage, die man beiseite legte. Man versuchte, die augustinische Lehre, die den Aspekt der angerechneten Gerechtigkeit (iustitia imputata), die von den Protestanten vertreten wurde, mit dem Aspekt der daraus folgenden effektiven Gerechtigkeit (iustitia inhaerens), die von den Altgläubigen (Katholiken) vertreten wurde, zu verbinden. In der Folge wurde diese Kompromissformel als duplex iustitia (Lehre von der doppelten Rechtfertigung) bezeichnet. Ob in diesem Kompromiss die Chance zur Überwindung der Kirchenspaltung lag, ist in der Forschung umstritten, ebenso wie die Bedeutung für die ökumenischen Bemühungen im 20. Jahrhundert. Unüberbrückbare Gegensätze waren die Transsubstantiationslehre in Artikel 14 zur Eucharistie und die Frage des kirchlichen Lehramts und der Beichte. Die 23 lateinischen Lehrartikel und die dazu von den Protestanten eingereichten 9 Gegenartikel, das so genannte Regensburger Buch, wurden dem Kaiser am 31.Mai 1541 offiziell übergeben. Das Bemühen des Kaisers um gegenseitige Verständigung war damit gescheitert.

Wormser Religionsgespräch (1541)

  • Das Wormser Religionsgespräch von 1541 war die Fortsetzung des Hagenauer Religionsgesprächs von 1540, in dem das Verfahren für ein künftiges Religionsgespräch zwischen katholischen und evangelischen Reichsständen festgelegt werden sollte. Das Wormser Religionsgespräch fand vom 25. November bis 17. Januar 1541 statt. Kaiser Karl V. schickte seinen Minister Nicolas de Granvelle nach Worms, der zwischen katholischen und protestantischen Theologen vermitteln sollte. Während der Konvent über Verfahrensfragen diskutierte, beauftragte Granvelle eine kleine Theologengruppe, in Geheimverhandlungen gemeinsame Lehrartikel zu verfassen, die auf dem im Juni 1541 stattfindenden Regensburger Reichstag als kaiserlicher Konsenstext vorgestellt werden sollten. Die auf einen Ausgleich zwischen Katholiken und Protestanten bedachten Theologen Martin Bucer, der als Berater Philipps von Hessen großen Einfluss hatte, sowie der von Erasmus von Rotterdam geprägte katholische Reformer Johannes Gropper erarbeiteten 27 lateinische Artikel, das so genannte Wormser Buch, in dem ein weitreichender Konsens über zentrale Lehrfragen (Sünde und Rechtfertigung, Kirche, Sakramente und Zeremonien) formuliert wurde. Das Wormser Buch stellte dann die Grundlage für das Religionsgespräch auf dem Regensburger Reichstag dar, nicht - wie von den Protestanten ursprünglich gefordert - die Confessio Augustana.

QUELLEN

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