1544

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APRIL

0411D: Schlacht von Ceresole

  • In der Schlacht von Ceresole kann ein französisches Heer der kaiserlich-spanischen Armee eine schwere Niederlage beibringen und in der Folge die Festung Carignano einnehmen.

SEPTEMBER

0918D: Frieden von Crépy

  • Im Frieden von Crépy akzeptiert der französische König Franz I. endgültig den Damenfrieden von Cambrai und den Vertrag von Madrid. Er sichert seinem Vertragspartner Karl V. zu, ihn im Kampf gegen die Türken und – in einem geheimen Zusatzabkommen – auch gegen die Protestanten im Reich zu unterstützen. Beide Seiten geben bestimmte territoriale Ansprüche auf.

LEXIKON

Fürst Wilhelm I. (Oranien)

Gemäldegalerie

Herzog Franz I. (Lothringen)

  • Franz I. Herzog von Lothringen-Mercœur (1517-1545) war der älteste Sohn Antons II. und dessen Frau Renée de Bourbon-Montpensier (1494–1539), Tochter von Gilbert de Bourbon-Montpensier.

König Injong (Korea)

  • Injong (1515-1545) war von 1544 bis zu seinem Tod der zwölfte König der Joseon-Dynastie in Korea. Sein Vater war Jungjong, seine Mutter hieß Jangkyung. Als Erstgeborener wurde er 1520 Kronprinz und folgte seinem Vater nach dessen Tod auf den Thron. Seine Gattin war Königin Inseong.

König Sayri Túpac (Inka-Reich)

  • Sayri Túpac († 1561), war der sechzehnte Inka-König, und zwar der zweite von Vilcabamba, dem letzten Rückzugsgebiet der Inkas. Er regierte bis 1560, nachdem sein Vater, Manco Inca Yupanqui, im Jahre 1544 oder 1545 von den Spaniern ermordet wurde.

Kurfürst Friedrich II. (Pfalz)

  • Friedrich II. (1482-1556) aus der Familie der Wittelsbacher war Pfalzgraf und Kurfürst der Pfalz von 1544 bis 1556.

Pfalzgraf Georg Johann I. (Pfalz-Veldenz)

  • Georg Johann I. von Pfalz-Veldenz (1543-1592) war Pfalzgraf von Veldenz.

Vorritt

  • Der Vorritt, früher auch Rittersprung genannt, war ein lehnrechtliches Privileg für den Oberlausitzer Adel, das diesem 1544 im engen zeitlichen, wohl auch verfassungsgeschichtlichen Zusammenhang mit der Decisio Ferdinandea vom böhmischen König Ferdinand I. erteilt wurde. Bei diesem Privileg handelt sich um die erste Rechtsquelle des Oberlausitzer Territorial-Lehnrechts. Bereits zuvor hatten jedoch Vorritte, und zwar aufgrund einzelfallabhängiger Erlaubnis des Lehnsherrn stattgefunden. Der Vorritt stellt ein Rechtsritual dar, das bereits dem Sachsenspiegel - jedoch für den Geltungsbereich des Landrechts - bekannt war und insoweit in der rechtsgeschichtlichen Literatur als „Pferdprobe“ Bearbeitung erfahren hat.

QUELLEN

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20.05.2012 Artikel eröffnet

28.05.2012 Grundstock erstellt (zusammen mit Debussy)

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