1555

Aus WikiReneKousz
Version vom 28. März 2011, 17:56 Uhr von Rk (Diskussion | Beiträge) (Aref-URLs ersetzt)
1552 | 1553 | 1554 | 1555 | 1556 | 1557 | 1558

0925D: Augsburger Reichs- und Religionsfrieden

  • Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden sicherte als Reichsgesetz für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation den Anhängern der Confessio Augustana, ein grundlegendes Bekenntnis der lutherischen Reichsstände, Frieden und ihre Besitzstände zu. Er verfügte vermittels der Formel Cuius regio, eius religio, dass ein Fürst eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben; nicht die Bewohner selbst. Er verdrängte die Idee des universalen christlichen Kaisertums. Er wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.
  • Im Jahre 1530 hatten reformatorische Theologen auf dem Augsburger Reichstag ihr neues Glaubensbekenntnis, die Confessio Augustana, vorgelegt. Ein Jahr später war in Schmalkalden der Bund protestantischer Fürsten und Städte zur Verteidigung des neuen Glaubens gegründet worden. (dradio.de)
  • Auf dem Reichstag in Augsburg schließt Kaiser Karl V. mit seinen etwa 250 Landesfürsten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation einen Religionsfrieden. Der Reichstagsbeschluss stellt die Lutheraner den Katholiken gleich, sichert den Ländern "Religionsfreiheit" und schafft die Todesstrafe für Ketzer ab. Der Vertrag geht als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden in die Geschichtsbücher ein. (aref.de)

Quellen

Blaue Stichwörter verweisen stets direkt auf den entsprechenden Wikipedia-Artikel, daraus wird dann der Einleitungstext im ersten Abschnitt zitiert. Alle anderen Quellen sind am blauen Link am Schluss des jeweiligen Abschnitts erkennbar, daraus stammt dann auch der Text des Abschnitts.