1951: Unterschied zwischen den Versionen

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0728D: [http://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Rechtsstellung_der_Fl%C3%BCchtlinge '''Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge''']
*Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung. GFK; eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Ergänzt wurde sie am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 141 Staaten beigetreten, dem Protokoll 139 (Stand jeweils 24. Juni 2002). Die GFK ist die Rechtsgrundlage für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR). Vor dem Inkrafttreten der GFK hatte es keine verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen gegeben. Lediglich in zwischenstaatlichen Verträgen oder in einseitigen Absichtserklärungen einzelner Staaten war festgelegt worden, wie viele Flüchtlinge ein Staat jeweils in einem Einzelfall aufnehmen wollte. Die damit verbundenen humanitären Notlagen waren seit dem Ersten Weltkrieg als Problem erkannt worden. Nachdem die Nationalsozialisten in Deutschland an die Macht gekommen waren, verschärfte sich die Lage. 1938 gab es auf Betreiben der USA eine Konferenz im französischen Evian, die Aufnahmekontingente für aus Deutschland flüchtende Juden festlegen sollte. Diese Konferenz blieb ohne Ergebnis und zeigte, dass Flüchtlingsfragen mit zwischenstaatlichen Abkommen nicht zu lösen waren. In den folgenden Jahrzehnten breitete sich die Idee einer internationalen Konvention aus, die Flüchtlingen persönliche Schutzrechte zubilligen sollte. Diese Überlegungen mündeten in die GFK.
*Infolge des Zweiten Weltkriegs waren auf dem europäischen Kontinent Millionen Menschen auf der Flucht. Um sie im Ausland vor staatlicher Willkür zu schützen, wurde am 28. Juli 1951 in Genf ein "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" verabschiedet. Erstmals wurde darin beschrieben, wer als Flüchtling anzuerkennen ist und in einem fremden Staat Schutz beanspruchen kann. Die Genfer Flüchtlingskonvention trat knapp drei Jahre später im April 1954 in Kraft. [http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kalenderblatt/524409/ (dradio.de)]


*USA 1108D: "Quo vadis" in den Kinos [http://www.aref.de/kalenderblatt/2006/turnKB.php?kw=45&year=2006&direction=rwd (aref.de)]
*USA 1108D: "Quo vadis" in den Kinos [http://www.aref.de/kalenderblatt/2006/turnKB.php?kw=45&year=2006&direction=rwd (aref.de)]

Version vom 23. Dezember 2010, 16:06 Uhr

1948 | 1949 | 1950 | 1951 | 1952 | 1953 | 1954

Juli

0728D: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

  • Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung. GFK; eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Ergänzt wurde sie am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 141 Staaten beigetreten, dem Protokoll 139 (Stand jeweils 24. Juni 2002). Die GFK ist die Rechtsgrundlage für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR). Vor dem Inkrafttreten der GFK hatte es keine verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen gegeben. Lediglich in zwischenstaatlichen Verträgen oder in einseitigen Absichtserklärungen einzelner Staaten war festgelegt worden, wie viele Flüchtlinge ein Staat jeweils in einem Einzelfall aufnehmen wollte. Die damit verbundenen humanitären Notlagen waren seit dem Ersten Weltkrieg als Problem erkannt worden. Nachdem die Nationalsozialisten in Deutschland an die Macht gekommen waren, verschärfte sich die Lage. 1938 gab es auf Betreiben der USA eine Konferenz im französischen Evian, die Aufnahmekontingente für aus Deutschland flüchtende Juden festlegen sollte. Diese Konferenz blieb ohne Ergebnis und zeigte, dass Flüchtlingsfragen mit zwischenstaatlichen Abkommen nicht zu lösen waren. In den folgenden Jahrzehnten breitete sich die Idee einer internationalen Konvention aus, die Flüchtlingen persönliche Schutzrechte zubilligen sollte. Diese Überlegungen mündeten in die GFK.
  • Infolge des Zweiten Weltkriegs waren auf dem europäischen Kontinent Millionen Menschen auf der Flucht. Um sie im Ausland vor staatlicher Willkür zu schützen, wurde am 28. Juli 1951 in Genf ein "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" verabschiedet. Erstmals wurde darin beschrieben, wer als Flüchtling anzuerkennen ist und in einem fremden Staat Schutz beanspruchen kann. Die Genfer Flüchtlingskonvention trat knapp drei Jahre später im April 1954 in Kraft. (dradio.de)


  • USA 1108D: "Quo vadis" in den Kinos (aref.de)
  • Deutschland 0831D: Präsentation der ersten Langspielplatte (E: Düsseldorf) (aref.de)
  • Deutschland 0928D: Bundesverfassungsgericht (aref.de)