1561
NOVEMBER
1128D: Privilegium Sigismundi Augusti
- Das Privilegium Sigismundi Augusti war ein am 28. November 1561 in der Union von Wilna zwischen dem polnischen König und litauischen Großfürsten, Sigismund II. August sowie dem letzten Landmeister des Meistertums Livland, Gotthard Kettler, vertraglich ausgehandeltes und gewährtes Vorrecht, das das Verhältnis der livländischen Stände zur polnischen Krone festlegte und das Ende des Deutschen Ordens und der Livländischen Konföderation besiegelte. Für das Herzogtum Kurland und Semgallen wurde zusätzlich die Pacta Subiectionis unterzeichnet, die neben den Privilegien das Verhältnis des Adels zum Herzog, zum polnischen König und zum Reichstag regelte.
LEXIKON
- Joachim Ernst (1536-1586) aus dem Geschlecht der Askanier war Fürst von Anhalt.
Graf Johann II. (Ostfriesland)
- Graf Johann II. 1538-1591) aus dem Hause der Cirksena war von 1561 bis zu seinem Tod im Jahr 1591 Mitregent der Grafschaft Ostfriesland. Er regierte zusammen mit seinem Bruder Edzard II.. Im Jahre 1558 wurde die Primogenitur von Johanns Mutter, der Gräfin Anna abgeschafft, vermutlich um den sich anbahnenden Einfluss des Hauses Wasa in der Grafschaft einzudämmen, der durch die Ehe ihres ältesten Sohnes Edzard mit Katharina, der ältesten Tochter des schwedischen Königs Gustav I., begründet worden war. Sie nahm aber damit Edzard sein Recht auf die alleinige Herrschaft über die Grafschaft, was de facto eine Teilung Ostfrieslands zur Folge hatte, denn Johann vertrat wie seine Mutter die calvinistische, Edzard II. die lutherische Glaubensrichtung.
Graf Philipp Ludwig I. (Hanau-Münzenberg)
- Philipp Ludwig I. (1553-1580) folgte seinem Vater in der Regierung der Grafschaft Hanau-Münzenberg im Jahr 1561.
Herzog Gotthard Kettler (Kurland und Semgallen)
- Gotthard Kettler (1517-1587) war ab 1559 der letzte Landmeister des Deutschen Ordens in Livland und ab 1561 erster Herzog von Kurland und Semgallen.
Inka Titu Cusi Yupanqui (Vilcabamba)
- Titu Cusi Yupanqui (* um 1529; † 1571), nach peruanischer Quechua-Schreibung Titu Kusi Yupanki, war von 1560 bis zu seinem Tod der siebzehnte Inka-König, der dritte von Vilcabamba, dem letzten Rückzugsgebiet der Inkas. Er ist bedeutend durch einen umfassenden Bericht, den er an den spanischen König Philipp II. sandte, in dem er sich in den europäischer Formen zur Klärung von Rechtsangelegenheiten über die Eroberung des Reiches seiner Vorfahren beschwert und eine angemessene Entschädigung fordert. Das Werk ist einzigartig darin, dass ein zumindest nominell freier Herrscher einer präkomumbianischen Hochkultur seine Sicht der spanischen Konquista vorträgt.
Niederländisches Glaubensbekenntnis
- Das Niederländische Glaubensbekenntnis – oft auch lateinisch Confessio Belgica genannt – bildet zusammen mit dem Heidelberger Katechismus und den Lehrregeln von Dordrecht die drei Formeln der Einigkeit der reformierten Kirchen. Es wurde 1561 von Guido von Bray in dem damaligen südlichen Teil der Spanischen Niederlande verfasst, der heute zu Belgien gehört, woraus sich der zweite Name herleitet. Bei dem Niederländischen Glaubensbekenntnis handelt es sich um eine an den spanischen König Philipp II. gerichtete Bittschrift. Dieser ließ die Protestanten in seinem Herrschaftsgebiet verfolgen, was zusammen mit seinem Despotismus später den Anlass zum Achtzigjährigen Krieg geben sollte. In der Bittschrift werden die Reformatoren gegen den Vorwurf, sie seien Ketzer und Aufrührer, verteidigt. Der Wille zum Gehorsam der Obrigkeit gegenüber wird ausdrücklich bejaht, das Recht auf die Ausübung des eigenen Glaubens jedoch ebenso deutlich eingefordert. Hierzu wird innerhalb der Bittschrift versucht, die Argumentation soweit wie möglich durch die Bibel zu untermauern.
QUELLEN
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01.05.2012 Artikel eröffnet und Grundstock erstellt