1951

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Juli

0728D: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

  • Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung. GFK; eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Ergänzt wurde sie am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 141 Staaten beigetreten, dem Protokoll 139 (Stand jeweils 24. Juni 2002). Die GFK ist die Rechtsgrundlage für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR). Vor dem Inkrafttreten der GFK hatte es keine verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen gegeben. Lediglich in zwischenstaatlichen Verträgen oder in einseitigen Absichtserklärungen einzelner Staaten war festgelegt worden, wie viele Flüchtlinge ein Staat jeweils in einem Einzelfall aufnehmen wollte. Die damit verbundenen humanitären Notlagen waren seit dem Ersten Weltkrieg als Problem erkannt worden. Nachdem die Nationalsozialisten in Deutschland an die Macht gekommen waren, verschärfte sich die Lage. 1938 gab es auf Betreiben der USA eine Konferenz im französischen Evian, die Aufnahmekontingente für aus Deutschland flüchtende Juden festlegen sollte. Diese Konferenz blieb ohne Ergebnis und zeigte, dass Flüchtlingsfragen mit zwischenstaatlichen Abkommen nicht zu lösen waren. In den folgenden Jahrzehnten breitete sich die Idee einer internationalen Konvention aus, die Flüchtlingen persönliche Schutzrechte zubilligen sollte. Diese Überlegungen mündeten in die GFK.
  • Infolge des Zweiten Weltkriegs waren auf dem europäischen Kontinent Millionen Menschen auf der Flucht. Um sie im Ausland vor staatlicher Willkür zu schützen, wurde am 28. Juli 1951 in Genf ein "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" verabschiedet. Erstmals wurde darin beschrieben, wer als Flüchtling anzuerkennen ist und in einem fremden Staat Schutz beanspruchen kann. Die Genfer Flüchtlingskonvention trat knapp drei Jahre später im April 1954 in Kraft. (dradio.de)

November

1108D: Quo vadis?

  • "Quo vadis?" (Originaltitel: Quo Vadis, dt.: „Wohin gehst du?“) ist ein Monumentalfilm von Mervyn LeRoy aus dem Jahre 1951. Er basiert auf dem Roman Quo Vadis von Henryk Sienkiewicz, dessen Titelgebung wiederum die christliche Überlieferung von der Begegnung Christi und seinem Jünger Simon Petrus vor den Toren Roms (Quo vadis?) aufgreift. Die Uraufführung des Films fand am 23. Februar 1951 in den USA statt; die deutsche Erstaufführung erfolgte am 13. August 1954. Der Film erzählt die Geschichte des römischen Generals Marcus Vinicius, der aus dem Krieg nach Rom zurückkehrt und sich dort in die christliche Staatsgeisel Lygia verliebt. Dramatische Höhepunkte sind der Brand Roms und die Christenverfolgung durch Kaiser Nero.
  • Eintrag in der Filmdatenbank (imdb.com)
  • Der Monumentalfilm "Quo Vadis", ein Meilenstein der Filmgeschichte, ein Mix aus Lovestory à la Hollywood und Machtmissbrauch im alten Rom, kommt in die US-Kinos. Der Film, bei dem Mervyn Le Roy Regie führte, basiert auf dem gleichnamigen Roman von Henryk Sienkiewicz: Der römische Feldherr Marcus Vinicius kehrt siegreich von einem Feldzug nach Rom zurück. Als er sich in die Christin Lydia verliebt, gerät er mehr und mehr in Konflikt mit dem Staat. Dramatischer Höhepunkt ist der Brand Roms und die Christenverfolgung des Kaisers Nero. Für Peter Ustinov als verweichlichter und vertrottelter Kaiser Nero ist "Quo Vadis" der Durchbruch zu einer internationalen Karriere.(aref.de)


  • Deutschland 0831D: Präsentation der ersten Langspielplatte (E: Düsseldorf) (aref.de)
  • Deutschland 0928D: Bundesverfassungsgericht (aref.de)