771: Unterschied zwischen den Versionen
Rk (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Rk (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 136: | Zeile 136: | ||
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Willibald_von_Eichst%C3%A4tt Bischof Willibald (Eichstätt, 741–787)] <br /> | *[https://de.wikipedia.org/wiki/Willibald_von_Eichst%C3%A4tt Bischof Willibald (Eichstätt, 741–787)] <br /> | ||
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeo_von_Freising Bischof Arbeo (Freising, 764–784)] <br /> | *[http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeo_von_Freising Bischof Arbeo (Freising, 764–784)] <br /> | ||
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Wisurich_von_Passau Bischof Wisurich (Passau, 770–777)] <br /> | *[http://de.wikipedia.org/wiki/Wisurich_von_Passau Bischof Wisurich (Passau, 770–777)] <br /> | ||
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Wikterp Bischof Wikterp (Augsburg, 739-772)] <br /> | *[https://de.wikipedia.org/wiki/Wikterp Bischof Wikterp (Augsburg, 739-772)] <br /> | ||
Version vom 20. Februar 2026, 17:37 Uhr
MAYA
Palenque
Calakmul
- Ajaw Bolon Kʼawiil II. (771-789)
Bolon Kʼawiil II ist ein Maya-König von Calakmul; seine sicher belegte Regierungszeit beginnt spätestens 771 und reicht vermutlich bis um 789. Er trägt den Namen einer zentralen Gottheit der Maya-Dynastien, des sogenannten "Gott K", der als personifizierte Blitz-Axt des Regengottes gilt; sein Name "Bolon" bedeutet "neun". Bolon Kʼawiil II. wird als regierender König von Calakmul das Ende des siebzehnten Kʼatun im Maya-Kalender genannt, das in der Langzählung mit 9.17.0.0.0 angegeben wird. Zu diesem Anlass errichtet er die Stelen 57 und 58 auf der Ostseite von Struktur 13. Er ist der letzte fassbare Ajaw von Calakmul, sodass die Chronik an dieser Stelle endet und bis 789 noch der Name in Form des Links zum Wikipedia-Artikel geführt wird.
Talol
Tikal
Quiriguá
Copan
PIKTEN
KELTEN
Uí Néill
- Hochkönig Niall Frossach (763-765/778)
- Hochkönig Donnchad Midi (766/778-793/797)
In den Jahren 771 und 772 zieht Donnchad mit Heereszügen nach Norden, was als gezielte Herausforderung der Autorität Nialls als Hochkönig verstanden werden kann. - Fortsetzung 772
Ailech
- König Máel Dúin mac Áedo Alláin (770-788)
771–772: Konflikte mit Donnchad Midi und innerfamiliäre Gewalt: Kurz nach seinem Amtsantritt versucht der neue Hochkönig Donnchad Midi von Clann Cholmáin aus dem südlichen Zweig der Uí Néill, seine Autorität im Norden zu festigen. In den Jahren 771 und 772 führt Donnchad Midi Heerzüge in den Norden, um seine Oberherrschaft gegenüber den nördlichen Uí Néill, zu denen auch Máel Dúin gehört, durchzusetzen. Im Jahr 772 kommt es zudem zur Tötung von Máel Dúins Onkel Conchobar, ein Ereignis, das als innerfamiliäre Gewalt innerhalb des weit verzweigten Herrscherhauses der Uí Néill in den Annalen verzeichnet ist. Diese Jahre sind damit von Spannung zwischen Nord und Süd sowie von Konflikten innerhalb der erweiterten Verwandtschaft geprägt. - Fortsetzung 779
Ulaid
Connacht
Leinster
Uí Mháine
Dalriada
Gwynedd
Königreich Powys
ANGELSACHSEN
Northumbria
- König Ealchred (765–774)
- Erzbischof Æthelbert (York, 766–780)
- Bischof Alchmund (767–780/781)
- Bischof Cynewulf (Lindisfarne, 740–780)
Mercia
East Anglia
Königreich Wessex
Königreich Essex
Königreich Kent
- König Ecgberht II. (Westkent, 764/765–779/784)
- König Heahberht (Ostkent, 764-772/776)
- Erzbischof Jænberht (Canterbury, 765–792)
FRÄNKISCHES REICH
- König Karl der Große (768–800)
Im Jahr 771 stirbt Karlmann, der jüngere Bruder Karls, völlig unerwartet, und Karl (23) wird daraufhin Alleinherrscher im Frankenreich; er bindet die Gefolgsleute Karlmanns an sich oder entmachtet sie. Er verstößt seine langobardische Frau, eine Tochter des Desiderius, deren Name nicht mehr bekannt ist, und heiratet daraufhin die 13-jährige Hildegard. - Aquitanien wird nach Absetzung des Herzogs Hunold dem Frankenreich eingegliedert.
- Hermenold wird erster Graf von Auxerre.
- König Karlmann I. (768-771)
Am 4. Dezember stirbt Karlmann überraschend in der Königspfalz Samoussy und wird in Reims bestattet. Nach seinem Tod flieht seine Witwe Gerberga mit den beiden Söhnen zu Desiderius nach Italien, während Karl die Herrschaft über den gesamten fränkischen Raum übernimmt und zum Alleinherrscher wird. - Erzbischof Turpin (Reims, 748–794)
- Bischof, ab 787 Erzbischof Angilram (Metz, 768–791)
- Bischof Gregor (Utrecht (754-775)
- Bischof Agilfried (Lüttich, 769–787)
- Erzbischof Lullus (Mainz, 754-786)
- Bischof Wiomad (Trier, 762-791)
- Bischof Berowelf (Würzburg, 769–794)
- Neckarsulm (Siedlung)
In einer Schenkungsurkunde des Klosters Lorsch wird eine Ortschaft namens "villa Sulmana" im Bistum Würzburg erwähnt: Plidroch und seine Ehefrau Blitrud übertragen in dieser Urkunde ihren gesamten Besitz in dieser "villa Sulmana" an das Kloster, das an der Bergstraße liegt. Dies ist der früheste schriftliche Nachweis über den von Franken gegründeten Ort, der später Neckarsulm heißt.
Artikel des Tages: Neckarsulm ist eine Stadt im Norden des Bundeslandes Baden-Württemberg, die mit der Großstadt Heilbronn ein durchgehend bebautes Gebiet darstellt. Ihren Namen hat sie von ihrer Lage nahe der Mündung der Sulm in den Neckar. Mit über 25.000 Einwohnern und rund 29.500 Arbeitsplätzen ist Neckarsulm die größte und wirtschaftlich wichtigste Stadt des Landkreises Heilbronn und ein Mittelzentrum in der Region Heilbronn-Franken sowie der äußeren Metropolregion Stuttgart. Seit 1. Januar 1973 ist Neckarsulm Große Kreisstadt. Neckarsulm wurde 771 erstmals urkundlich erwähnt und erhielt um 1300 das Stadtrecht. 1484 kam die Stadt an den Deutschen Ritterorden, der sie über 300 Jahre beherrschte. Die früher hauptsächlich vom Weinbau geprägte Stadt entwickelte sich ab dem späten 19. Jahrhundert zur Industriestadt. Bekannt wurde sie durch das Unternehmen NSU, das Mitte der 1950er Jahre der größte Zweiradproduzent der Welt war und zur selben Zeit große Erfolge im Motorrennsport feierte. Die NSU-Tradition wird durch das Neckarsulmer Audi-Werk fortgesetzt, das mit über 14.000 Beschäftigten der größte Arbeitgeber der Stadt und der Region ist. - Abt Sturmius (Fulda, 2. Amtszeit 765–779)
- Bischof Johannes II. (Konstanz, 760–782)
- Bischof Tello (Chur, 759–765)
- Fortsetzung 772
Herzogtum Gascogne
Herzogtum Baiern
- Herzog Tassilo III. (748–788)
- Synode von Neuching
Im Herbst beruft Tassilo III. die Großen seines Herzogtums in den Ort Neuching ein, dabei folgt er nach eigener Darstellung einer Eingebung des göttlichen Geistes. Gemäss der einleitenden Präliminarien handelt der Herzog aus eigenem Antrieb und nicht im Auftrag eines Königs oder des Papstes.
Kleriker dürfen nach Empfang der Tonsur sein Haar nicht wieder wachsen lassen; eine verschleierte Jungfrau darf ihren Schleier nicht ablegen. Wer sich über diese Vorschriften hinwegsetzt, wird aus der Kirche ausgeschlossen. Die Seelsorge obliegt nicht den Mönchen, sondern vor allem den Weltpriestern und den Bischöfen; Ausnahmen gelten nur in Notlagen. Bischöfe werden an einen vorbildlichen Lebenswandel erinnert und an die sorgfältige Aufsicht über Diakone, damit diese ihrer Aufgabe würdig nachkommen. Priester müssen mit Bedacht ausgewählt werden, damit sie die Seelsorge nicht aus Habsucht, sondern zum Gewinn der Seelen ausüben und das ihnen anvertraute Volk in Lehre und Kult richtig führen. Der Bischof soll auf die ausreichende Bildung der Priester achten, damit sie die Messe lesen, die Sakramente spenden und das ihnen anvertraute Volk im Glauben unterweisen können. Die Taufe soll regelmäßig, nämlich zweimal im Jahr, gespendet werden, und jeder Priester muss ein Sakramentenbuch führen, in das der Bischof Einsicht nehmen kann. Die Pastoralverordnung ermahnt die Priester, Gott würdige Opfer darzubringen und sich der Unzucht, der Meineide und der Befleckung durch Götzenkult zu enthalten. Priester sollen keine weltliche Kleidung und keine Waffen tragen. In jeder Stadt soll eine Schule zur Priesterausbildung eingerichtet werden.
Wer ein herzogliches Siegel entehrt oder die mit ihm verbundenen Verordnungen nicht vollzieht, wird stufenweise bestraft: Beim ersten Vergehen erfolgt eine Anklage, beim zweiten müssen 40 Schilling gezahlt werden, beim dritten ist der Schätzpreis des Schadens zu ersetzen und beim vierten Mal der Verlust des Amtes hinzunehmen. Wenn ein Richter einen Dieb nach der zweiten oder dritten Tat nicht verurteilt und ihn stattdessen aus Gewinnsucht freilässt, muss er dem Geschädigten den Schaden ersetzen, als ob er selbst die Schuld trüge.
Wenn ein Mann sich wegen Ehebruchs von seiner Frau scheiden lässt und ein Anverwandter der Frau ihn deshalb verfolgt, verliert dieser Anverwandte sein väterliches Erbgut.
Ein Leibeigener darf nicht außerhalb der Grenzen seines Bezirks verkauft werden; bei einem Verstoß wird ein Wergeld fällig. Personen, die durch die Kirche in die Freiheit entlassen worden sind, dürfen diese Freiheit dauerhaft behalten – nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Nachkommen. Wird einer dieser Freien getötet, so ist der entsprechende Wert als Wergeld jener Kirche zu entrichten, von der die Freiheit ausgegangen ist.
Ein Zweikampf, Vuehandik genannt, soll erst dann stattfinden, wenn beide Parteien dazu bereit sind, damit nicht durch Lieder, Spott oder teuflische Künste eine Seite zu einem unüberlegten Kampf gedrängt wird. Wer nach einem bereits entschiedenen Streit, dem Kampfvuch, also einem Kampf auf Leben und Tod mit gesprochenem Urteil, dieselbe Sache erneut gegen den Kläger vorbringt, muss in der Kirche einen Eid leisten, die sogenannte Abteia, und dazu drei Zeugen beibringen. Bei der Handlung, die die Bojarier Staffsaken nennen – ein vor einem Götzenbild abgelegter Eid –, soll der Schuldige diese Handlung widerrufen und seine rechte Hand zum gerechten Urteil des Himmels ausstrecken.
Gestohlene Sachen, einschließlich Vieh, dürfen weder verkauft noch durch Zauberei oder andere magische Praktiken beiseite geschafft werden. Wenn jemand im Haus eines anderen einen Diebstahl begeht – sei es an Sachen oder an Personen – und dabei getötet wird, wird keine Wiedergutmachung fällig; der Bestohlene hat das Recht, den Täter sowohl im Haus als auch außerhalb zu töten, muss aber den Vorfall seinen Nachbarn anzeigen. Niemand darf eine gestohlene Sache annehmen oder verbergen. Wer einem Dieb die Tat nicht durch Zeugen, eine sogenannte Zeugenzucht, beweisen kann, soll so büßen, als hätte er die Sache selbst gestohlen. Freigelassene dürfen vor Gerichten erscheinen, die Urtella, also Gottesgerichte, genannt werden. Wer bei einer Visitation, dem sogenannten Selisuchen, in seinem Haus Widerstand leistet, soll mit 40 Schillingen bestraft werden. Wer sich demjenigen widersetzt, der seine gestohlene Sache im Wege des Handalod wieder an sich nimmt, muss dem Staat 40 Schilling zahlen und die Sache zurückgeben. Wenn ein Dieb bei der Tat getötet worden ist und ein Anverwandter diesen Tod rächen will, verliert der Rächer sein Eigentum, womit die Synode Blutrache unterbindet.
Am Ende der Beratungen beschließen alle Beteiligten einhellig, dass jeder, der von den verabschiedeten Vorschriften abweicht, aus ihrer Mitte ausgeschlossen werden soll, bis eine neue öffentliche Synode den Fall erneut prüft. - Bischof Simpert (Regensburg, 768–791)
- Bischof Willibald (Eichstätt, 741–787)
- Bischof Arbeo (Freising, 764–784)
- Bischof Wisurich (Passau, 770–777)
- Bischof Wikterp (Augsburg, 739-772)
- Bischof Virgil (Salzburg, 746–784)
- Fortsetzung 772
LANGOBARDENREICH
- König Desiderius (757–774)
Karlmanns Tod flieht dessen Witwe Gerperga mit ihren Söhnen zu Desiderius nach Italien, und Desiderius setzt in Rom langobardenfreundliche Berater durch. - Erzbischof Tomaso (Mailand, 759-783)
Herzogtum Friaul
Herzogtum Spoleto
Herzogtum Benevent
SPANIEN
Königreich Asturien
KIRCHENSTAAT
- Papst Stephan III. (768–772)
Als Karl der Große seine langobardische Gemahlin verstößt, kippen die Beziehungen zwischen Franken und Langobarden in offene Feindschaft. Damit steht Stephan am Ende seines Pontifikats zwischen den Fronten. - Fortsetzung 772
REPUBLIK VENEDIG
ERSTES BULGARISCHES REICH
BYZANTINISCHES REICH
- Kaiser Konstantin V. (741–775)
- Im Januar bringt Irene ihren Sohn Konstantin zur Welt, den späteren Kaiser Konstantin VI.
- Patriarch Johannes (Grado, 766–802)
- Patriarch Niketas I. (Konstantinopel, 766–780)
- Fortsetzung 774
IBERIEN
ARABER
154/155 - 12./13. Dezember)
Abbasiden
- Kalif al-Mansūr (754–775)
- Sulayman wird Wali der Abbasiden.
- Statthalter Humayd ibn Qahtaba (Chorasan 768-776)
- Die Muhallabiten verteidigen als Statthalter der abbasidischen Kalifen in der Provinz Ifrīqiya deren Herrschaft gegen rebellierende Berber.
- Im westlichen Maghreb erlangt das Reich Sidschilmasa unter den Charidschiten die Unabhängigkeit vom Kalifat der Abbasiden.
- Imam der Zwölferschiiten: Mūsā al-Kāzim (765–799)
- Patriarch Elias II. (Jerusalem, 770–797)
- Papst und Patriarch Mina I. (767-776)
- Griechisch-orthodoxer Patriarch Politianos (768–813)
- Fortsetzung 775
Emirat Noukour
Kalifat von Tlemcen
Emirat von Córdoba
UIGURISCHES KAGANAT
INDIEN
Pratihara
Chauhan-Dynastie
- König Chandraraja I. (759–771)
Gegen Ende seiner Regierungszeit bereitet Chandraraja I die Nachfolge innerhalb der Familie vor, sodass nach seinem Tod zunächst sein Bruder Gopendraraja auf den Thron gelangt. Gopendraraja führt daraufhin die Herrschaft der Chahamana fort, ehe wiederum Chandrarajas Sohn Durlabharaja I König wird und damit die direkte Linie Chandrarajas in der Herrscherfolge erneut an die Spitze des Reiches tritt. König Gopendraraja (771–784)
Gopendra-Radscha folgt seinem Bruder Tschandraradscha I. auf den Thron. Er bestätigt die bestehenden Lehen und Privilegien der regionalen Eliten, verlangt dafür aber klare Treuebekundungen und militärische Unterstützung im Kriegsfall. Hofgelehrte beginnen, seine Abstammung und die des Hauses der Tschahamanas in Chroniken und Epen festzuhalten, sodass sein Name in späteren Werken wie der Prithwiradschawidschaja erscheint. Der König fördert Tempel und Brahmanen. In den Erzählungen der späteren Prabandha-Koscha wird ein Feldherr namens Sultan Beg Warisa als Gegner des Königs genannt; Gopendra-Radscha besiegt diesen Sultan in einer Schlacht. Historiker wie R. B. Singh halten Beg Warisa als möglichen Unterführer des arabischen Generals Muhammad ibn al-Kasim oder als eine ähnlich gelagerte Figur aus dem Umfeld früher arabischer Expansion. Der König belohnt Militärführer, die sich im Kampf gegen Sultan Beg Warisa hervorgetan haben, mit Landzuweisungen oder Ehren und gewinnt so dauerhafte Loyalität. Die Erinnerung an den Sieg fließt in die höfische Dichtung und stärkt das Bild des Herrschers als "Feindbezwinger". - Fortsetzung 784
Rashtrakuta
Westliche Ganga-Dynastie
Pallava
Anuradhapura
TIBET
CHINA
(57./58. Zyklus - Jahr des Metall-Schweins; am Beginn des Jahres Metall-Hund)
Tang-Dynastie
KOREA
Silla
- 775: Hyegong: Im Jahr 775 folgen weitere Rebellionen, wiederum von hohen Beamten angeführt. Die Häufung von Aufständen innerhalb weniger Jahre offenbart, dass Hyegongs Herrschaftszeit von andauernden inneren Kämpfen und struktureller Instabilität geprägt ist. Der Hof bleibt von Misstrauen und Fraktionsbildung durchzogen, und die königliche Autorität verliert Stück für Stück an Bindekraft. Diese Entwicklungen bereiten letztlich den Boden für den entscheidenden Aufstand, der wenige Jahre später zum Sturz des Königs führt.
- Fortsetzung 780
Balhae
JAPAN
QUELLEN
Blaue Stichwörter verweisen stets direkt auf den entsprechenden Wikipedia-Artikel; alle anderen Links sind nach der jeweiligen Quelle benannt.
12.01.2018 Artikel eröffnet
08.10.2023 Grundstock erstellt
19.02.2026 Grundstock ergänzt