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RÖMISCHE REPUBLIK

(ab urbe condita CDVI = 406)

  • Konsul Marcus Valerius Corvus (1. Amtszeit)
    Nach seinem Sieg im Vorjahr steigt Corvus' Popularität, und er wird im Alter von 22 Jahren in Abwesenheit zum Konsul gewählt. In seiner Amtszeit wird ein Vertrag zwischen Rom und Karthago geschlossen. Im darauffolgenden Jahr wird er vermutlich Prätor
  • Konsul Marcus Popillius Laenas (4. Amtszeit)
    Marcus Popillius Laenas übernimmt sein letztes Konsulat, das sein viertes (ev. fünftes) ist, diesmal gemeinsam mit dem jüngeren Patrizier Marcus Valerius Corvus. Nach diesem Jahr bricht die Überlieferung über sein weiteres Leben ab, nur sein Sohn, der gleichnamige Konsul von 316, ist noch bekannt
  • Diktator Titus Manlius Imperiosus Torquatus (2.Amtszeit)
    Titus Manlius Imperiosus Torquatus wird erneut zum Diktator ernannt, diesmal zur Durchführung der Wahlen.
  • Zweiter karthagisch-römischer Vertrag
    Rom erneuert den älteren Freundschaftsvertrag von 508 mit Karthago und schließt den sogenannten zweiten karthagisch‑römischen Vertrag. Rom beansprucht dabei die alleinige Herrschaft über seine unterworfenen Gebiete in Latium und verlangt die Respektierung dieser Einflusssphäre durch Karthago; umgekehrt erkennt Rom die Ansprüche Karthagos in Nordafrika und Spanien an. Zwischen den Römern und ihren Bundesgenossen einerseits und den Karthagern, Tyriern, Uticaeern und deren Bundesgenossen andererseits besteht Freundschaft. Diese Vertragspartner anerkennen sich gegenseitig als politische Gemeinwesen mit eigenen Bündnissystemen und Einflusszonen.
    Die Karthager besitzen die "absolute Souveränität" über Libyen und Sardinien; Römern ist das Betreten dieser Gebiete grundsätzlich verboten, außer wenn höhere Gewalt sie dorthin verschlägt. Die Römer besitzen die "absolute Souveränität" über die von ihnen kontrollierten Städte in Latium und haben Anspruch auf karthagisch eroberte Städte in Latium, die vorher nicht römisch waren, wobei Karthago Hab und Gut der Einwohner behalten darf, die Stadt selbst aber an Rom abtritt. In Sizilien, soweit es karthagisches Hoheitsgebiet ist, und in Karthago dürfen Römer Handel treiben und alles tun, was auch karthagischen Bürgern erlaubt ist; spiegelbildlich dürfen Karthager in Rom ebenso handeln. In Sardinien und Libyen dürfen Römer keinen Handel treiben, keine Stadt gründen und nicht freiwillig landen; nur im Fall eines Sturms dürfen sie zur Proviantaufnahme und Schiffsreparatur anlanden und müssen innerhalb von fünf Tagen wieder auslaufen. Jenseits des "Schönen Vorgebirges" und von Mastia Tarseios dürfen Römer keine Kaperfahrten unternehmen, keinen Handel treiben und keine Stadt gründen. Damit ist ihnen de facto der Zugang zur südiberischen Küste als eigenständiges Aktionsfeld verwehrt, während Karthago dort seine Machtposition sichert.
    Wenn Karthager Gefangene aus einem Volk machen, mit dem Rom vertraglich Frieden hat, das Rom aber nicht untertan ist, dürfen sie diese Gefangenen nicht in römische Häfen bringen. Wird ein solcher Gefangener dennoch in einen römischen Hafen gebracht und ein Römer legt Hand an ihn, dann soll er frei sein; umgekehrt sollen Römer in vergleichbaren Konstellationen gegenüber Karthago ebenso handeln.
    Nimmt ein Römer aus einem Gebiet unter karthagischer Herrschaft Wasser oder Wegzehrung, darf er mit Hilfe dieser Wegzehrung niemandem Unrecht tun, mit dem Karthago Frieden und Freundschaft hat. Entsprechendes gilt spiegelbildlich für Karthager in Gebieten, für die Rom Friedens- und Freundschaftsbeziehungen beansprucht.
    Wenn es trotz dieser Bestimmungen zu Unrechtshandlungen kommt, darf der Betreffende sich nicht eigenmächtig Genugtuung verschaffen. Tut er es doch, gilt dies als Vergehen gegen den jeweiligen Staat, was den Vorrang staatlicher Streitbeilegung vor privater Rache festlegt.
    Durch diesen Vertrag sichert Rom seine italischen Küstenstädte gegen karthagische Territorialansprüche und unterstreicht den Anspruch auf Vorherrschaft in Mittelitalien. Karthago betont zugleich seine Ansprüche auf Nordafrika, Teile Siziliens und Sardinien und akzeptiert eine starke Einschränkung römischer Aktivitäten an der südiberischen Küste.
  • Fortsetzung 347

ILLYRER

GRIECHEN

(4. Jahr der 107. / 1. Jahr der 108. Olympiade) ​ Epirus

Makedonien

Dritter Heiliger Krieg (356–346)

  • Nach der Zerstörung der mit Athen verbündeten Stadt Olynth durch die Makedonier unter Philipp II. ergeben sich die übrigen Städte des Chalkidischen Bundes kampflos.
  • Fortsetzung 347

Athen

Sparta

Atarneus

Bithynien

Salamis

ODRYSEN

ACHÄMENIDENREICH

ÄGYPTEN

Spätzeit, 30. Dynastie

KUSCH

INDIEN

Anuradhapura

CHINA

Zeit der Streitenden Reiche
(39./40. Zyklus - Jahr des Wasser-Hahns; am Beginn des Jahres Wasser-Affe)

Qin

Zhou

Zhao

Wei

Qi

Chu

JAPAN

QUELLEN

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22.07.2023 Artikel eröffnet und Grundstock erstellt

03.01.2026 Grundstock ergänzt

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