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RÖMISCHES REICH

Westgoten

Römisches Reich

Reichsteilung

  • Nach dem Tod des Kaisers Theodosius I. wird das Römische Reich zwischen seinen beiden Söhnen in ein weströmisches und ein oströmisches Reich aufgeteilt. Dabei wird der Einheitsgedanke jedoch niemals aufgegeben; es gibt weiterhin nur ein Imperium Romanum. Der Untergang des Westreichs verhindert aber faktisch eine Wiedervereinigung des Reiches. Da beide Kaiser minderjährig sind, wird Stilicho zu ihrem Vormund und zum Reichsverweser bestimmt.

Weströmisches Reich

  • Kaiser Flavius Honorius (395–423)
    Zum Weströmischen Reich gehören die Diözesen Britannien, Gallien, die sieben Provinzen (Südgallien), Spanien, Pannonien, Nord-Italien, Süd-Italien und Afrika; diese unterstehen Honorius, dem weströmischen Kaiser.
    Stilicho sichert die Rheingrenze gegen die Germanen. Er entlässt das Westgotenheer unter Alarich I., das im Vorjahr an seiner Seite gegen Arbogast gekämpft hatte, nach Niedermösien, doch erheben sie sich dort gegen die Römer; der oströmische Feldherr Rufinus weist das Hilfsangebot seines Rivalen Stilicho zurück: Griechenland fällt den Plünderungszügen Alarichs zum Opfer.
    Der weströmische Kaiserhof wird von Trier nach Mailand verlegt.

Oströmisches Reich

  • Kaiser Arcadius (395–408)
    Zum Oströmischen Reich gehören die Diözesen Dakien, Thrakien, Makedonien, Achaea (mit Kreta), Asien, Pontus, Orient und Ägypten; diese unterstehen Arcadius, dem oströmischen Kaiser.
    0427D: Arcadius heiratet Aelia Eudoxia, Tochter des Bauto. Möglicherweise ist diese hastige Eheschließung vom Kämmerer Eutropios eingefädelt worden, um den Einfluss des Feldherrn Rufinus, des Vormunds des jungen Kaisers, der seine Tochter mit Arcadius verheiraten wollte, zu beschneiden.

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24.03.2017 Artikel eröffnet

05.11.2024 Grundstock erstellt

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