1320

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MAI

0505D: Vertrag von Paris

  • Der Vertrag von Paris vom 5. Mai 1320 sollte der Versöhnung Roberts III., Graf von Flandern, mit dem französischen König Philipp V. dienen. Der Unterzeichnung waren jahrelange Unzufriedenheiten auf flämischer Seite vorausgegangen. Der Unmut reichte mindestens bis zum französisch-flämischen Krieg von 1300 zurück. Hier war es den Truppen des französischen Königs Philipp IV. gelungen, Guido I. von Dampierre, den damaligen Grafen von Flandern, dessen Sohn Robert und mehrere Adlige gefangen zu nehmen. Sie wurden erst im Jahre 1305 wieder freigelassen. Der Vater war während der Haftdauer gestorben und sein Sohn Robert, Graf von Nevers und auch Robert von Béthune genannt, neuer Graf von Flandern geworden. Bedingung für Freilassung und Rückgabe der Grafschaft Flandern war die Akzeptierung des von Frankreich diktierten Vertrages von Athis-sur-Orge im Jahr 1305. Die auferlegten drückenden Lasten führten zu neuerlicher Opposition in Flandern. Auch ein am 11. Juli 1312 in Pontoise von Graf Robert III. beschworener Frieden mit Verpfändung der Orte Lille, Douai und Béthune an die französische Krone war nur von kurzer Dauer, denn von 1314-1316 zogen die Flamen erneut in den Krieg gegen Frankreich, den das Königreich gewann. Der Grafschaft wurden neue Belastungen aufgebürdet. Die latente Kriegsneigung der Flamen und ihres Grafen beeinträchtigte die Geschäfte der Städte in Flandern, die im Tuchehandel gut verdienten. Ihr Drängen auf Frieden bereitete den Boden für den Vertrag von Paris. Frankreichs Herrscher wiederum hatte Interesse, die Grafschaft in seinem Einflussgebiet zu behalten, zumal die dortigen Städte eine Liaison ihres Herrscherhauses mit England gern gesehen hätten. Im Vertrag wurde nunmehr eine Verehelichung Ludwig II. von Nevers (er war der Enkel von Robert III., dessen Sohn war Ludwig I. von Nevers) mit Margarete von Frankreich, einer Tochter des französischen Königs Philipp V., festgelegt. Das Paar heiratete am 21. Juli 1320. Die Orte Lille, Douai und Orchies gingen in diesem Vertrag endgültig an Frankreich. Graf Robert III. von Flandern wurde von der Erbfolge ausgeschlossen. Die Flamen sollten 30.000 Livres für den König aufbringen und ihren Grafen bei keinem etwaigen Vertragsbruch unterstützen. Trotz der erzwungenen Lehenshuldigung an den französischen König wurde Robert III. kein treuer Kronvasall. Er boykottierte finanzielle Verpflichtungen und strebte nach weniger französischer Abhängigkeit für Flandern, bis er 1322 starb.

LEXIKON

Hirtenkreuzzug von 1320

  • Der Name Hirtenkreuzzug, auch Pastorellen, ferner Schäfersekte, Pastoureaux; englisch Shepherds' Crusade; französisch Croisade des Pastoureaux, bezieht sich auf zwei verschiedene Ereignisse aus dem 13. und 14. Jahrhundert. Die zweite Bewegung begann im Mai 1320 in der Normandie, als ein jugendlicher Hirte von sich behauptete, der Heilige Geist sei über ihn gekommen und habe ihn angewiesen, die Mauren in Spanien zu bekämpfen. Ähnlich wie der Kreuzzug von 1251 umfasste diese Bewegung hauptsächlich junge Männer, Frauen und Kinder. Sie marschierten nach Paris, um Philipp V. zu bitten, sie anzuführen, doch er weigerte sich, sich mit ihnen zu treffen. Stattdessen marschierten sie südwärts nach Aquitanien und griffen Burgen, königliche Beamte, Priester und Leprakranke auf ihrem Weg an. Gewöhnlich dienten ihnen jedoch Juden als Angriffsziele, die sie in Saintes, Verdun, Cahors, Albi und Toulouse angriffen, das sie am 12. Juni erreichten. Papst Johannes XXII. in Avignon erteilte die Order, sie zu stoppen. Als sie schließlich nach Spanien gelangten, waren ihre Angriffe auf die Juden wohlbekannt, und Jakob II. von Aragonien gelobte, seine Bürger zu schützen. Zuerst wurde ihnen verboten, das Königreich überhaupt zu betreten, als dies aber im Juli geschah, warnte Jakob seinen ganzen Adel, die Sicherheit der Juden zu gewährleisten. Wie erwartet, griffen die Pastorellen einige Juden an, insbesondere in der Festung von Montclus, wo mehr als 300 Juden getötet wurden. Jakobs Sohn Alfons wurde ausgesandt, um sie unter Kontrolle zu bringen. Die für das Massaker von Montclus verantwortlichen Personen wurden verhaftet und hingerichtet. Es gab keine weiteren Vorkommnisse und der Kreuzzug löste sich auf. Ähnlich wie der erste Hirtenkreuzzug wird dieser „Kreuzzug“ als Aufstand gegen die französische Monarchie betrachtet. Die Juden wurden als Symbol königlicher Macht betrachtet, da sie sowohl in Frankreich als auch in Aragonien mehr als andere Bevölkerungsteile auf den persönlichen Schutz des Königs angewiesen waren, und oft ebenfalls ein Symbol des von den Armen und von den mit hohen Steuern befrachteten Bauern gehassten königlichen Wirtschaftssystems waren. Nur einige Jahre zuvor war es den Juden erlaubt worden, nach Frankreich zurückzukehren, nachdem sie 1306 vertrieben worden waren. Alle den Juden geschuldeten Gelder wurden nach ihrer Vertreibung von der Monarchie eingezogen, was vermutlich ebenfalls dazu beitrug, dass das Landvolk die Juden mit dem König in Zusammenhang setzte. 1321 legte König Philipp denjenigen Gemeinden Bußgelder auf, in denen Juden getötet worden waren. Dies führte zu einem zweiten Aufruhr, dieses Mal unter der städtischen Bevölkerung, wenn auch spätere Chronisten die Idee eines „Kuhhirtenkreuzzugs“ ersannen, eine zweite Welle des Hirtenkreuzzugs. Obgleich dieser niemals stattfand, gab es jedoch mehr Angriffe auf die Juden wegen der Strafgelder.

QUELLEN

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